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Freiluftsporthallen im Bezirk Altona - eine optimale Alternative für Schulen, Sportvereine und weitere Sportgruppen zur Bewältigung von fehlenden Hallenkapazitäten für Sporttreibende Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.04.2022 Bezirksversammlung Ö 7.2

Sachverhalt

Die Zahl von Sporttreibenden in ganz Hamburg und auch Altona steigt stetig. Die Bezirksversammlung Altona hat in mehreren Beschlüssen schon länger auf den großen Bedarf an (Schul-)Sporthallen hingewiesen, auch vor dem Hintergrund, dass Schulkinder einen rechtlichen Anspruch auf wöchentlich drei Sportstunden haben. Und auch der Vereinssport hat nach Corona wieder Mitgliederzuwächse zu verzeichnen. Somit zeichnet sich für den Bezirk Altona ab, dass das Bauprogramm Sportstätten Region Altona für 2022-2027 von Schulbau Hamburg nicht ausreichend sein wird und aufgestockt werden muss. Es sind schnelle, umweltfreundliche und kostengünstige Alternativen erforderlich.

 

Hierfür bieten sich Freiluftsporthallen an. Die Vorteile solcher Freiluftsporthallen liegen auf der Hand:

 

  • Multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten
  • Kooperation Schulsport/Vereinssport/Freizeitsport
  • Kontrollierter Zugang von Montag – Sonntag möglich
  • Klimafreundliche modulartige Bauweise
  • Niedrige Unterhaltskosten (u.a. Heizkosten entfallen)
  • Optimaler Luftaustausch (Corona)
  • Sehr vertretbare Anschaffungskosten (ca. 500.000 Euro)
  • Kurze Bauzeit
  • Finanzierungsmöglichkeiten über Förderungsprogramme des Bundes

 

Schulbau Hamburg hat ein erstes Projekt dieser Art an der Grundschule Heidhorst (Boberg) im Bezirk Bergedorf mit dem Unternehmen McArena GmbH realisiert und in Betrieb genommen. Bemerkenswert ist der kurze Zeitraum zwischen Baubeginn (31. Mai 2021) und Inbetriebnahme (20. Oktober 2021) für eine solche Einfeld-Sporthalle. Weitere Projekte in Bergedorf, Eidelstedt und Wilhelmsburg sollen umgesetzt werden. Im Bezirk Altona ist bisher kein solches Projekt geplant beziehungsweise umgesetzt.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

1)      Die zuständigen Senatsbehörden werden gemäß § 27 BezVG gebeten,

 

a)      Freiluftsporthallen für Schulen und Vereine in Altona zu realisieren;

 

b)     Finanzierungsmöglichkeiten über die zahlreichen (Bundes-) Förderungsprogramme für Sportstätten zu prüfen und ggfs. zu beantragen und die Komplimentärmittel bereitzustellen;

 

c)      nutzende Sportvereine/-gruppen mit einer angemessenen Eigenfinanzierung zu beteiligen.

 

2)      Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert,

 

a)      gemeinsam mit dem Hamburger Sportbund (HSB) die Altonaer Sportvereine über das Konzept „Freiluftsporthallen“ zu informieren. Als Nutzer interessierte Sportvereine/-gruppen sind den zuständigen Senatsbehörden zu melden. Eine Realisierung ist durch das Bezirksamt zu unterstützen;

 

b)     dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport regelmäßig über den aktuellen Stand zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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