Freibadinfrastruktur in Altona zukunftsfest aufstellen Kapazitäten, Personal und Verlässlichkeit sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2026 anliegende Drucksache 22-1887B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 09.04.2026 wie folgt Stellung genommen:
Die Freibäder Osdorfer Born und Marienhöhe sind ein wichtiger Bestandteil der sommerlichen Freizeitversorgung im westlichen Bäderlandnetz. Die Standorte werden regelmäßig gewartet, Instand gehalten und anlassbezogen repariert. Dabei werden auch Modernisierungen umgesetzt.
Die Besucherstruktur ist über die Jahre konstant, eine steigende Nachfrage ist nicht erkennbar.
Saisonabhängig/witterungsabhängig fangen die Freibäder Nutzung aus den benachbarten Hallenbädern auf. Dieser Effekt läuft aber witterungsabhängig auch in die Gegenrichtung.
Beide Freibäder wurden – abgesehen von den ersten beiden Wochen der Saison – im Jahr 2025 ohne Ruhetage bis zum Ende der Freibadsaison betrieben. Dazu siehe Drs. 22/1159 des Bezirk Altona.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zum o.g. Beschluss unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (Bäderland) wie folgt Stellung:
Zu 1 und 2:
Bäderland rekrutiert weiterhin ständig Personal. Zusätzlich werden Saisonkräfte zur Vorbereitung und für den Betrieb der Sommersaison eingestellt. Es ist geplant, die beiden Standorte durchgängig ohne personalbedingte Ruhetage an sieben Tage/Woche für die Gesamtsaison zu betreiben, welche voraussichtlich im Mai beginnt. Kurzfristige witterungsbedingte Schließzeiten bspw. aufgrund Gewitter oder Starkregenphasen sind nicht auszuschließen.
Zu 3 und 4:
Bäderland ist keine Nachfrage zu Schwimmlernangeboten im ungeschützten wetterabhängigen Freibadbereich bekannt. Um sichere und zuverlässig stattfindende Angebote machen zu können, bietet Bäderland diese nur in wetterunabhängigen Einrichtungen, also überdacht in Schwimmbädern an.
Sofern Vereine entsprechende Angebote vorsehen wollen, kann die dafür nötige Wasser-fläche über den zuständigen Wasserflächenverteilungsausschuss/Runder Tisch unter Federführung des Sportamtes angefragt werden. Solche Vorhaben wurden in der Vergangenheit vereinzelt angestoßen, aber dann vereinsseitig nicht genutzt.
Zu 5:
Die beiden Freibadstandorte können sich vorübergehend gegenseitig ausgleichen. Wartungen/Instandsetzungen werden üblicherweise außerhalb der Saison gelegt, so dass diese nur in ungeplanten Fällen nötig sind. Die beiden Freibäder können in der Saison auch die von Hallenbädern in die Freibereiche wechselnde Nachfrage bedienen. Sofern Hallenbäder modernisierungsbedingt ausfallen, kann in der Sommersaison die individuelle Sportnutzung und die Freibadnutzung aufgefangen werden.
Organisiertes Schul- und Vereinsschwimmen wird aufgrund der Wetterabhängigkeit nicht in Freibädern, sondern in anderen Hallenstandorten aufgefangen.
Zu 6:
Von einer regelhaften Berichterstattung im genannten Umfang in den einzelnen bezirklichen Ausschüssen wird abgesehen, da die genannten Berichtspunkte mit der Antwort auf den Antrag 22/1887 mit diesem Schreiben beantwortet wurden. Öffnungszeiten werden zusätzlichauf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1887B
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.