21-0006

Fotovoltaik auf vereinseigenen Sporthallen Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 20.06.2019 Bezirksversammlung Ö 21.1

Sachverhalt

In den Überlassungsverträgen der Stadt an die Sportvereine ist geregelt, dass die Sportvereine keine kommerziellen Unterverpachtungen der ihnen kostenlos überlassenen Grundstücke vornehmen dürfen. In wenigen Fällen ist eine Ertragsbeteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgesehen (z.B. Miete für Wohnungen/Büros bei Fremdnutzern o.ä.).

 

Nun gibt es Sportvereine, die auf den ihnen überlassenen Grundstücken auf eigene Kosten Sporthallen oder Vereinshäuser gebaut haben und ihre Betriebskosten (hier: Strom) mittels Solaranlagen auf den teilweise großen Dächern der eigenen Sportanlagen senken möchten. Hierfür würden die Sportvereine gerne Miet- bzw. Pachtverträge mit Fotovoltaik-Anbietern bzw. -Betreibern schließen, um die Investitionskosten zu sparen. Dies würde auch dem Energieversorgungsumbau unseres Gemeinwesens entsprechen. Miet- oder Pachteinnahmen dürfen von den Vereinen hierfür laut oben genannter Fakten derzeit nicht generiert werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Sportrahmenverträge im Sinne des obigen s geändert werden, mindestens aber Einzelfallgenehmigungen zu gestatten sind, nach denen Fotovoltaik-Betreiber die Dächer von Sportvereinen gegen Entgelt nutzen dürfen (gegebenenfalls mit Ertragsbeteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg).

 

 

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