Fortführung der Projekte Angebote für Obdachlose und Suchtkranke in Altona-Nord / Düppelstraße von Palette e.V. und FiTh Aufsuchende Arbeit an der Neuen Flora von ragazza e.V. über den 31.08.2020 hinaus Alternative Beschlussempfehlung des Amtes zur Drucksache 21-0804.1
Das Bezirksamt hat bezirkspolitische Mittel in Höhe von 30.000 Euro für die Fortführung der oben genannten Projekte beantragt. Da dafür keine bezirkspolitischen Mittel mehr aus 2020 zur Verfügung stehen, ist das Bezirksamt gebeten worden, nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. Im Ergebnis stehen einmalig freigewordene Mittel in Höhe von 20.000 Euro aus dem Quartiersfonds I für 2020 zur Verfügung – aus dem Projekt QuL Bahrenfeld – Bürgerbeteiligung Bahrenfeld - Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2019, Drucksache 21-0250.1 (Nr. 28). Im Moment noch geprüft wird der Einsatz weiterer 10.000 Euro aus Siko-Restmitteln 2019, über deren Verteilung sich amtsintern noch abgestimmt wird.
Finanzierungsübersicht
Gesamtkosten: 45.000 Euro
Finanzierung:
Siko-Mittel 2020: 15.000 Euro
Quartierfonds I: 20.000 Euro
Siko-Restmittel 2019: 10.000 Euro
FiTh Aufsuchende Arbeit an der Neuen Flora von ragazza e.V |
Kosten |
Personalkosten (2*2,5 Std/Woche, 2 Mitarbeiter und Koordination) |
15.600 Euro |
Sachkosten (anteilig Fahrzeugkosten, Getränke, Obst, Präventionsmaterial, Ausstattung, etc.) |
4.800 Euro |
Gesamt |
20.400 Euro |
Angebote für Obdachlose und Suchtkranke in Altona-Nord / Düppelstraße von Palette e.V. |
Kosten |
Personalkosten (Platzbetreuung Szene und Umfeld, Beratungen in der Stresemannstr. 150) |
22.000 Euro |
Sachkosten (Verwaltung, Mobiltelefon, Öffentlichkeitsarbeit, Präventionsmaterial, etc.) |
2.600 Euro |
Gesamt |
24.600 € |
Somit stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um die Fortführung der Projekte von Palette e.V. „Angebote für Obdachlose und Suchtkranke in Altona-Nord/ Düppelstraße“ und von ragazza e.V. „ FiTih Aufsuchende Arbeit an der Neuen Flora“ um ein weiteres Jahr abzusichern.
Das Amt empfiehlt, die Gesamtkosten in Höhe von 30.000.- Euro mit 20.000.- Euro aus freigewordenen Mitteln aus dem QF 1 2020 und mit 10.000.- Euro aus Siko-Resten 2019 – vorbehaltlich der Freigabe der Mittel durch das Amt – zu finanzieren.
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