20-5559

Fortführung Bebauungsplanverfahren Ottensen 69 (Spritzenplatz) Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.01.2019
Sachverhalt

Der Planungsausschuss bittet die BV zu entscheiden, ob gemäß der Juryempfehlung  der Entwurf zur „Eckbebauung Spritzenplatz“ von Mudlaff & Otte Architekten mit einer „stumpfen“ Ecke umgesetzt werden soll (Drucksache 20-5501).

 

Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens betreibt das Bezirksamt mit besonderer Priorität, da das Planverfahren vor Auslauf einer verlängerten Veränderungssperre Anfang März 2020 abgeschlossen werden soll. Zur Erreichung des Zeitziels muss die Auslegung im 3. Quartal 2019 erfolgen. Die Zustimmung der BV zur öffentlichen Auslegung würde im Normalverfahren in den Zeitraum fallen, in dem zu befürchten ist, dass die regelhaft beschlussfassenden Organe der Bezirksversammlung aufgrund der Neuordnung nach der Wahl nicht zur Verfügung stehen. Für die Zustimmung zur öffentlichen Auslegung legt das Amt im Normalverfahren eine Verordnung und eine Begründung zum Bebauungsplan vor, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgestimmt vorliegt.

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Verfahrens und der Unsicherheit zu welchem Zeitpunkt sich die BV nach der Wahl neu konstituiert hat, bittet das Bezirksamt die Bezirksversammlung abweichend vom üblichen Verfahren anhand des vorliegenden Planbildes zum Bebauungsplan Ottensen 69 jetzt die Zustimmung zur öffentlichen Auslegung zu erteilen.

Sobald die Planunterlagen inklusive Verordnung und Begründung vorliegen, wird der nach der Wahl zuständige Ausschuss der Bezirksversammlung über den Sachstand zum Bebauungsplanverfahren informiert.

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, anliegenden Entwurf des Planbildes zu beschließen und die Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Ottensen 69 (Spritzenplatz) zu erteilen.

 

 

Anhänge

Entwurf Planbild Ottensen 69 (Spritzenplatz)