21-0667

Fonds für die Qualifizierung Ehrenamtlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.02.2020
Sachverhalt

Unsere Stadt lebt vom Mitmachen. Ehrenamtliches Engagement in den unterschiedlichsten Organisationen, Vereinen und Initiativen ist maßgeblich für den sozialen Zusammenhalt im Quartier. Ohne dieses freiwillige Engagement wäre das soziale Leben nicht nur ärmer, das gesellschaftliche Klima wäre kälter und Integration schwieriger. Hierfür gebührt den Ehrenamtlichen Dank und Anerkennung, aber auch finanzielle Unterstützung, damit sie für ihren Dienst an der Gemeinschaft nicht auch noch privat Mittel aufwenden müssen. Befragungen Ehrenamtlicher haben ergeben, dass sie sich insbesondere auch Unterstützung für ihre Aus- und Fortbildung wünschen. Die Qualifizierung von Ehrenamtlichen ist enorm wichtig, sie ermöglicht nicht nur Teilhabe und Aktivierung, sondern auch die Professionalisierung ehrenamtlicher Strukturen.

 

Für solche Qualifizierungsmaßnahmen fallen oftmals Kosten an, die nicht oder nicht in voller Höhe von den Initiativen, Organisationen und Vereinen übernommen werden (können), sei es für Trainer*innenlizenzen, Sprach- oder Computerkurse, Ersthelfer*innenausbildung oder Arbeitsschutz. Mit einem Fonds für die Qualifizierung Ehrenamtlicher soll nicht nur ehrenamtliches Engagement vereinfacht werden, es soll damit auch die hohe Wertschätzung der Bezirksversammlung für das Ehrenamt zum Ausdruck gebracht werden.

 

Aus Mitteln des Förderfonds Bezirke konsumtiv 2020 sollen hierfür 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen nach einer fachlichen Prüfung schnell und unkompliziert durch den Hauptausschuss vergeben werden. Der Fonds soll vorrangig kleinere Initiativen, Organisationen und Vereine, die ohne eine Dachorganisation arbeiten, in ihrer Qualifizierungs- und Fortbildungsarbeit unterstützen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Für Qualifizierungsmaßnahmen Ehrenamtlicher wird ein Fonds in Höhe von 20.000 Euro aus Mitteln des Förderfonds Bezirke konsumtiv 2020 zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Mittel werden nach fachlicher Prüfung der Anträge durch die Verwaltung (gemäß § 19 Abs. 2 BezVG) durch den Hauptausschuss vergeben (Ermächtigung des Hauptausschusses gemäß § 15 (2) Satz 2).

 

  1. Im Rahmen der Möglichkeiten wird das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, Ehrenamtliche auf diese Mittel aufmerksam zu machen.

 

 

Anhänge

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