Flottbeker Wochenmarkt Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 09.07.2020
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 09.07.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1001 beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 27.07.2020 wie folgt Stellung genommen:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) nimmt den Beschluss zur Kenntnis. Es wird davon ausgegangen, dass das Bezirksamt den LIG nach finaler Klärung der anzusetzenden wohnungsbaupolitischen Kriterien und der energetischen Standards zeitnah über diese informiert, die im weiteren Verfahren vor einer Vergabe zur Abstimmung in die Wohnungsbaudispositionsrunde eingebracht werden.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 14.08.2020 wie folgt Stellung genommen:
Die Flächen im Untersuchungsraum wurden 2019 im Rahmen der Biotopkartierung kartiert und bewertet. Die Daten der Biotopkartierung aus dem Jahr 2019 sind noch nicht abschließend geprüft worden und es kann keine Gewährleistung für die Richtigkeit übernommen werden.
Ehemaliges Regenrückhaltebecken
In Teilen des ehemaligen Regenrückhaltebeckens hat sich ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschütztes Biotop, ein Sumpf, entwickelt. Die geschützte Fläche setzt sich zusammen aus ca. 60% sonstiger Sumpf nährstoffreicher Standorte (NGZ) und ca. 20% Weiden-Sumpfwald (WSW-trockener Ausprägung). Somit sind ca. 80% der Gesamtfläche nach § 30 BNatSchG geschützt.
Die Gesamtbewertung der Fläche beträgt 6 Punkte (wertvoll - Biotop mit lokaler Bedeutung). Das Biotop ist mittleren Alters. Es ist ein seltener Biotoptyp, der floristisch stark verarmt ist und keine seltenen Pflanzengesellschaften aufweist.
Es handelt sich hier um zwei Rückhaltebecken, die durch einen Damm aus Beton getrennt und von ebenso befestigten Böschungen umgeben sind. Östlich der Becken hat sich ein Mischbestand aus Großseggen, Röhrichtarten, Hochstauden und ruderalen Stauden entwickelt. Im westlichen Teil hat sich ein ebenfalls durch Seggen in der Krautschicht gekennzeichneter Weiden-Sumpfwald etabliert. Das westliche Becken ist vor allem durch Strauchweiden wie Grau- und Korbweide gekennzeichnet. Neben den Feuchtezeigern in der Krautschicht weisen hier einige Arten wie Landreitgras und Brombeeren ebenso wie aufkommender junger Ahorn auf eine stärkere Austrocknungstendenz hin. Auf den Böschungen beider Becken und auf dem trennenden Damm breiten sich ruderale Gartenbrombeere, Gras- und Staudenfluren sowie, v. a. am nördlichen Rand, Gehölze aus, die teilweise auch schon etwas älter sind. Südlich schließt sich ein kleiner Wald aus Ahorn, Habridpappeln und anderen Gehölzen an.
Die Fläche hat als naturnahes Element in einer beeinträchtigten Umgebung eine wichtige Pufferfunktion und stellt einen wichtigen Trittstein im Biotopverbund dar. Das Biotop unterliegt womöglich der Gefährdung durch Austrocknung aufgrund eines zu geringen Wasserzuflusses sowie Ruderalisierung.
Pionierwald
Direkt südlich des ehemaligen Regenrückhaltebeckens sowie des Flottbeker Marktplatzes und nördlich sowie östlich des „Biotop Röbbeks“, dem Sumpfwald, befindet sich ein Pionierwald (WPA). Die Fläche besitzt keinen gesetzlichen Schutz und setzt sich zusammen aus ca. 70% Ahorn- oder Eschen-Pionier- oder Vorwald (WPA), ca. 20% Laubforst aus heimischen Arten (WXH) sowie ca. 10% Staudenknöterichfluren (ANF).
Die Gesamtbewertung der Fläche beträgt 6 Punkte (wertvoll - Biotop mit lokaler Bedeutung).
Es handelt sich hierbei um ein Biotop hohen Alters und um einen seltenen Biotoptyp, der floristisch stark verarmt ist und keine seltenen Pflanzengesellschaften aufweist.
Der Pionierwald setzt sich zusammen aus Bergahorn, jüngeren und älteren Fahlweiden, Eschen und Hybridpappeln in der Baumschicht. Hinzu kommen Sandbirken und vereinzelt Stieleichen. Am Rand wachsen größere Bestände von Staudenknöterich. Die Krautschicht ist meist gestört und wird vor allem von Giersch, Brennnessel, Gartenbrombeere und Gartengoldnessel dominiert. Gelegentlich treten Feuchtezeiger auf. Der Wald ist naturnah strukturiert, weist viel Totholz auf und ist aufgrund der dichten Strauchschicht und der sich ausbreitenden Brombeeren teilweise undurchdringlich. Eine Pflege findet überwiegend nicht statt. Das Biotop grenzt im Norden an das ehem. Regenrückhaltebecken und an den Flottbeker Marktplatz, wo es von einem Bauzaun umgeben ist. Von dort gehen kleine Schneisen durch das Biotop, an denen teilweise Totholz beräumt wurde. Im Osten finden sich (Beton-) Reste alter Bebauung und Zaunreste. Das Relief ist, anthropogen bedingt, mit Abgrabungen und Aufschüttungen recht ausgeprägt. Trotz der Dominanz von Störzeigern und Nitrophyten und der damit verbundenen Artenarmut stellt das Biotop eine recht ungestörte „kleine Wildnis“ innerhalb des dicht besiedelten Raums dar. Zum angrenzenden Sumpfwald im Süden besteht ein nahtloser Übergang.
Die Fläche stellt einen Teil eines größeren Biotopkomplexes dar und besitzt eine wichtige Pufferfunktion. Das Biotop unterliegt womöglich der Gefährdung durch Nutzung sowie Ruderalisierung.
Sumpfwald
Nördlich und östlich umschlossen vom Pionierwald und südlich wie auch westlich der Wohnbebauung befindet sich ein nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop, ein Sumpfwald. Die Fläche setzt sich zu ca. 50% aus einem Erlen- und Eschen-Sumpfwald (WSE) und ca. 50% tot- und altholzreichem Weiden-Sumpfwald (WSW) zusammen.
Die Gesamtbewertung der Fläche beträgt 7 Punkte (besonders wertvoll - Biotop bzw. wertbestimmender Teil eines Biotopkomplexes mit regionaler Bedeutung innerhalb Hamburgs. Naturnahes Biotop mit biotoptypischer Artenausstattung und mäßiger Störung). Es handelt sich hierbei um ein Biotop hohen Alters, mit seltenen oder bedrohten Pflanzengesellschaften, einem gesättigten Artenspektrum und einigen Rote-Liste-Arten.
Mitten im besiedelten Bereich befindet sich ein kleiner Erlen- und Weidensumpfwald. An den am tiefsten gelegenen Stellen finden sich flache Senken in denen zumindest zeitweise Wasser steht. Zum Kartierzeitpunkt waren diese jedoch ausgetrocknet mit Grünalgenüberzug (Kartierzeitpunkt: Hochsommer, zweiter sehr trockener Sommer in Folge).
Die Erlen, die überwiegend im südwestlichen Teil des Biotops wachsen, sind überwiegend jung mit etwa 30 - 40 cm Brusthöhendurchmesser, es treten jedoch auch ältere Exemplare mit bis zu 60 cm Brusthöhendurchmesser auf. Den nördlichen und östlichen Teil nehmen locker stehende, zum Teil auch umgefallene und im Liegen wachsende alte und sehr dickstämmige Fahlweiden ein. Im Sommer überwiegt in der Krautschicht der Brennnesselaspekt, es finden sich aber überall noch Feuchte- und Nässezeiger wie Seggen und Waldsimsen, Kriechender Hahnenfuß, Schwertlilien und Bittersüßer Nachtschatten. In den zeitweise überstauten Bereichen ist der Boden vegetationslos. Die Habitatstrukturen im Wald sind gut ausgeprägt und zeichnen sich durch viel Totholz, vertikale Wurzelteller und wertvolle Biotopbäume aus. Da es sich um einen stärker gestörten (entwässerten), eher wechselfeuchten Standort handelt und zudem der Boden keine durchgehende Torfschicht aufweist, wird hier von der Vorkartierung abgewichen und der Bestand vollständig als Sumpfwald und nicht als entwässerter Bruchwald kartiert. Insgesamt ein relativ naturnahes, ungestörtes und sehr erhaltenswertes Biotop. Der Übergangsbereich zum nördlich angrenzenden Pionierwald ist fließend.
Der Sumpfwald mit seiner geologischen Besonderheit stellt einen Rest der ursprünglichen Naturlandschaft dar. Zudem ist er als naturnahes Element in einer beeinträchtigten Umgebung ein Teil eines größeren Biotopkomplexes.
Ruderalgebüsch
Im östlichsten Bereich des Flurstückes 4218 in der Gemarkung Groß Flottbek, auf einer Lücke zwischen der Bebauung entlang der Flottbeker Straße hat sich neben dem Baumbestand ein Ruderalgebüsch (HRR) gebildet. Für dieses Biotop wurde aufgrund seiner Wertigkeit (Gesamtbewertung 5 – noch wertvoll - stark verarmte, naturnahe Flächen, die sich von intensiv genutzten Flächen durch eine etwas extensivere Nutzung und eine etwas bessere Artenausstattung abhebt) kein gesonderter Biotopbogen erstellt.
Arten- und biotopschutzrechtliche Ausgleichserfordernisse
Arten- und biotopschutzrechtliche Ausgleichserfordernisse lassen sich ohne eine genauere Planung, in der eventuelle Flächenansprüche klar dargestellt werden, nicht konkret ausformulieren.
Hinsichtlich des Biotopschutzes nach § 30 BNatSchG gilt, dass bei einer eventuellen Nutzung des Regenrückhaltebeckens, dieses flächenscharf kartiert werden sollte. Somit lässt sich in weiteren Planungsschritten der biotopschutzrechtliche Ausgleichsbedarf darstellen. In der Regel ist dies mit der Wiederherstellung eines Biotops vom selben Typ, der in den standörtlichen Gegebenheiten und der Flächenausdehnung mit dem zerstörten oder beeinträchtigten Biotop im Wesentlichen übereinstimmt, notwendig. Zwischen der Ausgleichsmaßnahme und dem Eingriffsort muss ein funktionaler Zusammenhang bestehen. Zudem muss dargelegt werden, dass eine mögliche Bebauung des ehemaligen Regenrückhaltebeckens zu keiner erheblicher Beeinträchtigung des nach § 30 BNatSchG geschützten Sumpfwaldes führt.
Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist bei einer eventuellen Bebauung zu beachten. Hierzu ist ein artenschutzrechtliches Gutachten zu erstellen, in dem neben Kartierungen auch Vermeidungs-, Verminderungs-, und Ausgleichsmaßnahmen diskutiert und konkretisiert werden müssen. Durch dieses Gutachten lässt sich dann der artenschutzrechtliche Ausgleichsbedarf darstellen.
Eingriffsregelung
Da der Umfang erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen entscheidend von der Art und Intensität einer geplanten Flächeninanspruchnahme abhängt, dies aber hier noch nicht bekannt ist, kann zur Beantwortung der Frage nur eine Größenordnung angegeben werden.
Angesichts des derzeitigen hohen Naturschutzwerts des Rückhaltebeckens ist bei einer anzusetzenden Flächengröße des Beckens mit etwa 0,6 ha von Ausgleichsmaßnahmen in der Größenordnung von rd. 1,5 bis 3 ha auszugehen, wenn das Becken für eine Nutzung als Marktfläche gänzlich überbaut werden soll. Diese Variabilität entsteht dadurch, dass der entsprechende Flächenbedarf stark vom Ausgangszustand der jeweiligen Ausgleichsfläche und dem damit verbundenen Aufwertungspotential abhängig ist.
Da sich neben den Ausgleichsanforderungen aufgrund der Eingriffsregelung auch Ausgleichsnotwendigkeiten aus dem Artenschutz sowie aus dem gesetzlichen Biotopschutz ergeben, muss die Kompensationsfläche möglichst gleichartig zu den Biotopqualitäten des Rückhaltebeckens entwickelt werden. Als Örtlichkeit kommt der Hamburger Geestbereich nördlich der Elbe in Frage.
Hinweis
Südlich des ehemaligen Regenrückhaltebeckens, im Bereich des Pionier- und Sumpfwaldes befindet sich ein Erdfall. In früheren Anfragen seitens der Bezirksversammlung Altona wurde die Ausweisung dieses Bereiches als Naturdenkmal gefordert. Die damalige Behörde für Umwelt und Energie antwortete, dass dies möglich sei, wenn der Bezirk das Baurecht entsprechend anpasse.