21-0466

Flaßbargmoor nun endlich als Naturdenkmal ausweisen Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.11.2019 Bezirksversammlung Ö 6.3

Sachverhalt

Das Flaßbargmoor ist als verbliebener Rest des früheren Osdorfer Moores ein wertvolles Naturbiotop, welches bereits teilweise gemäß § 30 BNatSchG unter Schutz gestellt ist. In der Vergangenheit hat es bereits zahlreiche Anläufe des NABU und der Bezirkspolitik gegeben, die Fläche auch als Naturdenkmal auszuweisen, um einen dauerhaften Erhalt dieser ökologischen Nische für Flora und Fauna zu gewährleisten. Der Koalitionsvertrag zwischen den derzeitigen Regierungsparteien in Hamburg sieht hierzu jedenfalls einen Prüfauftrag vor.

 

Die Ausweisung als Naturdenkmal scheiterte bislang jedoch daran, dass die Fläche zwar nicht für die direkte Schienenanbindung des Osdorfer Borns, jedoch als Abstellanlage für Bahnen vorgehalten werden sollte. Entsprechendes ist im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Hinsichtlich der verkehrspolitischen Belange wurde bereits in 2015 von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt signalisiert, die notwendigen Prüfungen zügig vorzunehmen (Mitteilungsdrucksache 20-1273). Aufgrund der im Sommer 2019 erfolgten Ankündigung, eine S-Bahn Anbindung des Osdorfer Borns realisieren zu wollen, ist davon auszugehen, dass die der Fachbehörde vorliegenden Planungen zur konkreten Umsetzung einer Schienenanbindung nun deutlich vorangeschritten sein dürften.

 

Insoweit wird jetzt auch festgestellt werden können, ob und inwieweit das Flaßbargmoor oder Teile davon zu dem im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Zwecken überhaupt noch benötigt werden.

 

Dies vorausgeschickt spricht sich die Bezirksversammlung Altona erneut dafür aus, das Flaßbargmoor durch eine Ausweisung als Naturdenkmal dauerhaft zu schützen.

 

Die Bezirksversammlung Altona fordert die Behörde für Umwelt und Energie nach § 27 BezVG auf, das Flaßbargmoor als Naturdenkmal auszuweisen.

 

 

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