20-5856

Finanzstatus Wildgehege Klövensteen Mitteilungsdrucksache des Amtes

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07.05.2019
Sachverhalt

 

In verschiedenen Anfragen und Ausschuss-Sitzungen wurde der aktuelle Finanzstatus des Wildgehege Klövensteen angefragt. Dieser wird nachfolgend erläutert und dargestellt. Das Wildgehege Klövensteen wird finanziell gesamthaft über die Abteilung Forst mit abgebildet. Die Abteilung Forst ist aktuell einzügig organisiert.

 

 

  1. Konsumtive Finanzsituation Wildgehege Klövensteen

 

Tab. 1: Konsumtiver Gesamtbetrieb Fachamt Management des Öffentlichen Raumes (MR) 6 mit den Betriebsteilen: Forstbetrieb/Wildgehege/Waldschule/Ausbildungsbetrieb – Beispielhaft für das Jahr 2018

Einnahmen 2018

Betrag in €

Ausgaben 2018

Betrag in €

Ermächtigungsübertrag (Rest) aus 2017 in das Folgejahr

51.507,61

Konsumtive Ausgaben MR 6

(Anlage I, Tabelle 5)

176.355,32

Konsumtive Rahmenzuweisung Forst

38.000

 

 

Spenden

(vereinnahmt vom Bezirksamt Altona)

38.000

 

 

Einnahmen MR 6

(über Zentralen Forstdienst Bezirksamt Harburg)

109.895,55

 

 

Gesamtsumme

237.403,16

 

176.355,32

 

 

 

 

 

2.1. Kostenübersicht des Wildgeheges

 

Eine exakte Zuordnung der Ausgaben über SAP getrennt nach Wildgehege, Waldschule, Forst- und Ausbildungsbetrieb ist nicht darstellbar, sondern erfolgt auf Abteilungsebene gesamthaft (siehe Anlage I, Tabelle 5: Kostenübersicht Gesamtbetrieb MR 6).

 

2.1.1.       Personalkosten

 

Die Personalkosten für das Wildgehege werden vom Bezirksamt Altona getragen und sind unabhängig vom Finanzstatus der Abteilung Forst. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle 2 aufgeführt:

 

Tab. 2: Personelle Ausstattung Wildgehgebetrieb – Personalkosten nur Wildgehegebetrieb

 

IST 2018

SOLL 2019

Personalbestand

1x Leitung (ganzjährig)

1x Waldpädagogik (seit 01.09.)

2x Tierpflege (seit 01.07.)

1x Leitung (ganzjährig)

1x Waldpädagogik (ganzjährig)

2x Tierpflege (ganzjährig)

zusätzlich 2x Tierpflege (ab 01.07.)

Personalkosten

108.615,33 €

228.165,08 €

 

Um den aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben (§11 TschG – UVV BGR/GUV-R116 - §42 BNatSchG – GMHvS – Herg. BMELV) zu entsprechen, ist je nach Betriebsmodus ein Personalbedarf von insgesamt 4 bis 6,5 Tierpflegern, abhängig von den Öffnungszeiten des Wildgeheges, erforderlich.

 

2.2. Einnahmenübersicht des Wildgeheges

 

Zur Deckung der Betriebsausgaben (Öle, Treibstoffe, Reparaturen, Schutzkleidung etc.) werden der Abteilung Forst  jährlich 38.000 Euro (konsumtive Rahmenzuweisung Forst) zu Verfügung gestellt. Zusätzlich können betriebliche Einnahmen für (in der Regel) konsumtive Ausgaben eingesetzt werden.

Die Einnahmen des  MR 6 Bereichs werden zum Großteil durch den Abverkauf der forstlichen Produkte (Holz, Wildfleisch und sonstige forstliche Produkte) sowie  durch den Wildgehege- und Waldschulbetrieb generiert. Zusätzlich wurden in den vergangenen vier Jahren die Einnahmen des Wildgehege- und des Waldschulbetriebes durch verschiedene Maßnahmen gesteigert (Arbeiten für Dritte, Vermietung und Verpachtung, Intensivierung der kostenpflichtigen Waldschulangebote etc.), um die Aufwendungen bzw. Betriebskosten im Wildgehege zu refinanzieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 3: Erträge der Abt. Forst Altona vom 01.01.2018 – 31.12.2018

 

Verkaufsposition

Betrag in €

Holz

43.074,49

Sonderprodukte Holz

6.451,09

Waldgrün

177,02

Wild

380,71

Sonderprodukte Wild

22.344,61

Nebennutzung

360,49

Sonstige Erträge

32.833,82

Flächenverwaltung

4.273,32

Gesamtsumme

109.895,55

 

2.2.1.       Sonstige Einnahmen

 

Dem Bezirksamt Altona stehen unter anderem Mittel für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen zur Verfügung. Diese werden durch das Bezirksamt anhand einer individualisierten Betrachtung der Bedarfe der einzelnen Abteilungen des Amtes verteilt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Mittel über den Haushalt oder die Politik zu beantragen.

 

2.2.2.       Spenden

 

Sach- und Geldspenden werden für konkret zweckbestimmte, betriebliche Maßnahmen verwendet. Mit einem speziellen Spendenannahmeverfahren für Spenden des Fördervereins Klövensteen wurden bisher Ausgaben des Wildgehegebetriebs und zum Teil auch der Waldschule (z.B. Bustransporte von Schulklassen) direkt vom Förderverein bezahlt und soweit nicht vom Bezirksamt vereinnahmt bzw. verausgabt. Im Spendenbericht des Fördervereins Klövensteen sind sowohl die durch das Bezirksamt vereinnahmten als auch die nicht vom Bezirksamt vereinnahmten Mittel aufgeführt. Für das Jahr 2018 betrugen die Spenden, die nicht vom Bezirksamt Altona vereinnahmt wurden, insgesamt 119.262,45 Euro.

 

Künftig werden sämtliche Zuwendungen des Fördervereins zunächst an das Bezirksamt überwiesen und sodann auf die betreffenden Finanzpositionen des Bezirksamts verteilt.

 

  1. Investive Finanzsituation Wildgehege Klövensteen

 

Für die wertsteigernde Instandhaltung der Gebäude, Infrastruktur (Waldwege etc.) sowie das Wildgehege stehen jährlich 18.000 Euro (investive Rahmenzuweisung Forst) zu Verfügung.

Im Jahr 2018 wurden Reste aus 2017 in Höhe von 73.024,63 Euro übertragen. Die folgende Tabelle 4 zeigt die investive Finanzsituation auf:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 4: Investiver Gesamtbetrieb MR 6 mit den Betriebsteilen:   Forstbetrieb/Wildgehege/Waldschule/Ausbildungsbetrieb – Beispielhaft für das Jahr 2018

Einnahmen 2018

Betrag in €

Ausgaben 2018

Betrag in €

Ermächtigungsübertrag (Rest) aus 2017 in das Folgejahr

73.024,63

Investive Ausgaben

0,00 €

Investive Rahmenzuweisung Forst

18.000

 

 

Gesamtsumme

91.024,63

 

0,00

 

Bisher wurden im Jahr 2019 investive Ausgaben in Höhe von 1.493,45 Euro bereits ausgezahlt. Vorbehaltlich der Bewilligung der Ermächtigungsüberträge aus 2018 durch die Finanzbehörde stehen in der Rahmenzuweisung Forst investive Mittel in Höhe von 107.531,18 Euro zur Verfügung. Des Weiteren sind zukünftige Abschreibungen sowie Rücklagen für die Instandhaltung zu erfassen, um den Werteverzehr abzubilden als auch die notwendigen Investitionen tätigen zu können. Der Investitionsbedarf des Wildgeheges ist momentan nicht zu verifizieren. Ein Gutachten zur Feststellung des Restaurierungsbedarfes einzelner Gehege ist ausgeschrieben. Die zweite Ausschreibung endet am 13.05.2019. Ein Neubau der Anlagen ist hierbei nicht ausgeschlossen. Um die Gehege auf den gesetzlich notwendigen technischen Stand zu erneuern, muss eine bisher noch nicht vorhandene Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser) in der Fläche eingerichtet werden.

 

  1. Fazit

 

Neben den investiven und konsumtiven Rahmenzuweisungen für den Altonaer Forstbetrieb sind für die Betriebsteile Wildgehege und Waldschule keine eigenen Rahmenzuweisungen eingerichtet. Bedingt durch eine nicht vorhandene finanzielle Absicherung des Wildgehege- und Waldschulbetriebes über entsprechende Rahmenzuweisung wurden diese Mittel über Einnahmen und Spenden, die die Abt. Forst akquiriert hat, finanziert. Um die Betriebseinheiten Wildgehege und Waldschule ordnungsgemäß bewirtschaften zu können, ist es derzeit erforderlich, die hier anfallenden Betriebsausgaben über Einnahmen des Gesamtbetriebes MR 6 zu erwirtschaften.

 

Die Abteilung Forst Altona betreut und bewirtschaftet seit dem Übergang der Aufgabe Forsten auf die Bezirksämter 2007 das Wildgehege Klövensteen, das seit ca. 40 Jahren besteht.  Diese Aufgabe gehört nicht zu den Kern- und Standardaufgaben einer Forstverwaltung hat aber seit langem eine sehr positive Resonanz in der Altonaer Bevölkerung gefunden. Hinzu kommt, dass dieser Betriebsteil  durch verschiedene gesetzliche Vorgaben als Zoobetrieb definiert ist. Damit verbunden besteht die Notwendigkeit, diesen Betriebsteil der Abteilung Forst entsprechend der aktuell vorliegenden Vorgaben zu ertüchtigen und in Teilen zu modernisieren. Die nicht gegebene finanzielle Absicherung der Betriebsteile Wildgehege und Waldschule über eine entsprechende Rahmenzuweisungen hat das Bezirksamt Altona über die hier (beispielhaft für 2018) dargestellten Einnahmen kompensiert, um einen ordnungsgemäßen Wildgehegebetrieb aufrecht zu erhalten und diese Einrichtung weiter betreiben zu können.

 

Aktuell prüft das Bezirksamt Altona weitere organisatorische Maßnahmen, um die Abteilung Forst mit dem Wildgehege- und Waldschulbetrieb auf die aktuellen Bedingungen einzustellen. Dabei ist vorgesehen, die einzelnen Betriebsteile so zu organisieren, dass diese zukünftig haushälterisch getrennt abbildbar sind.

 

Anhänge

Tabelle 5: Kostenübersicht Gesamtbetrieb MR 6