Finanzielle Unterstützung und Prüfung von Fördermöglichkeiten für den geplanten Neubau des Clubhauses der Spielvereinigung Blankenese von 1903 e.V. Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.11.2025
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2025 anliegende Drucksache 22-1601B beschlossen.
Die Behörde für Inneres uns Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 22.12.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2:
Die für Sport zuständige Fachbehörde sowie der Hamburger Sportbund beraten den Verein bei Bedarf im Hinblick auf Fördermöglichkeiten. Die für Sport zuständige Fachbehörde stellt über den mit dem Hamburger Sportbund geschlossenen Sportfördervertrag darüber hinaus finanzielle Mittel für Investitionen in vereinseigene Anlagen zur Verfügung. Darüber hinaus stehen der für Sport zuständigen Fachbehörde keine weiteren finanziellen Mittel für Vereinsbaumaßnahmen zur Verfügung.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) den sog. „IFB-Förderkredit Sport“ zu beantragen. Über die IFB Hamburg können die Vereine ein Darlehen mit günstigen Zinsen erhalten. Die für Sport zuständige Fachbehörde steht dem Verein auch hier beratend zur Seite. Aus Sicht der für Sport zuständigen Fachbehörde liegt die Zuständigkeit der Klärung geeigneter Finanzierungs- und Förderwege aber primär beimVerein selbst.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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