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Feuchtwiesenmahd in den Naturschutzgebieten Flottbektal und Wittenbergen Beschlussvorlage des Amtes

Sitzungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 01.03.2022 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 5

Sachverhalt

Die Feuchtwiesen in den Naturschutzgebieten (NSG) Flottbektal und Wittenbergen stehen unter einem besonderen Schutzstatus und bedürfen zur Erhaltung der seltenen Flora und Fauna einer regelmäßigen Pflege durch eine zweischürige Mahd mit Mahdgutabräumung. Somit wird der artenreiche Pflanzenbestand gesichert und gegen die Verschilfung angegangen. Der regelmäßige Schnitt fördert lichtliebende und niedrigwüchsige Pflanzen, wie die Schachblume, und verdrängt hochwüchsige Konkurrenten.

In den letzten Jahren wurden die Flächen von einem Unternehmen gemäht, dass zur Mahd eine umgebaute Pistenraupe verwendet. Der Bodendruck ist gering, wodurch eine bodenschonende Mähtechnik zum Einsatz kommt. Die Pistenraupe ist mit einem Wurfschlegelmäher ausgestattet. Das Mahdgut gelangt unmittelbar nach dem Schlegeln in ein Auffangbehältnis und wird zur Sammelstelle transportiert. Somit wird gewährleistet, dass Mahd und Abtrag des Mahdguts in einem Gang durchgeführt werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kritik hierbei ist das Mähwerk, da das Schlegeln sowohl für Insekten als auch Pflanzen nicht vorteilhaft ist. Das Mähwerk ist zu schnell, um zu gewährleisten, dass Insekten rechtzeitig flüchten können bzw. wird das Mahdgut beim Schlegeln zerkleinert, wobei Insekten in Mitleidenschaft gezogen werden können. Zudem ist die Schnittfläche bei den Pflanzen ausgefranst, was eine schnellere Austrocknung der Pflanzenhalme verursacht.

Um eine naturschonende Mähtechnik mit geringer Bodendruckbelastung zu gewährleisten, wurde für die Mahd 2022 eine Angebotsaufforderung im Rahmen einer freihändigen Vergabe an Firmen verschickt, die folgende Kriterien bezüglich der Mähtechnik und deshfahrzeug beinhaltet:

  • Bei der Mahd sind Schutzzonenstreifen einzuhalten.
  • Um Ruhe- und Fluchtzeiten zu gewährleisten, soll das Mahdgut nicht unmittelbar nach der Mahd abgetragen werden, sondern erst nach drei bis sieben Tagen.
  • Das Mähfahrzeug soll selbstfahrend oder motomanuell geführt mit einer Doppelmesser-Schneidetechnik (nicht rotierend oder schlagend) ausgestattet sein.
  • Sowohl Luftbereifung als auch Gummi- bzw. Stahlkettenlaufwerke sind nicht zulässig.
  • Bevorzugt sind Stachelwalzen ähnlich Brielmaier oder vergleichbar.

Im Vorwege hat eine Marktanalyse stattgefunden, welche Firmen die oben genannten Kriterien erfüllen. Von den sechs aufgeforderten Firmen hat nur ein Unternehmen ein Angebot abgegeben. Wobei zu erwähnen ist, dass zwei der sechs aufgeforderten Firmen als Nachunternehmer im Angebot des Bieters auftreten.

Nach Durchsicht des Angebots stellte sich heraus, dass der Kostenaufwand einer naturschonenden Mähtechnik deutlich die bisherigen Kosten übersteigt:

 

Der dreifache Preis bei der Baustelleneinrichtung erklärt sich durch die mehrfache Anfahrt. Nicht nur, weil die Mahd über mehrere Tage stattfindet, sondern durch auch das Abtragen des Mahdguts nach der Ruhephase. Auch der höhere Quadratmeterpreis erklärt sich aus den mehreren Arbeitstagen. Hier schlägt sich vor allem der erhebliche Mehraufwand des Mahdgutzusammentragens nieder. Der erhöhte Kostenfaktor bei der Entsorgung müsste bei dem Bieter erfragt werden.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die für 2022 ausgeschriebene Mahd zu bevorzugen. Es steht jedoch die Frage im Raum, ob eine Mahd für mehr als den doppelten Preis durchgeführt werden soll.

In Absprache mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) würde diese die Kosten der Mahd für das NSG Wittenbergen übernehmen.

Der Ausschuss wird um Entscheidung gebeten,

  1. die Kosten für das NSG Flottbektal bezüglich der naturschutzfachlich wünschenswerten und damit teureren Mahdvariante aus den zuwachsenden Naturschutzeinnahmen, bei Kostenbeteiligung der BUKEA, zu finanzieren oder
     
  2. im NSG Flottbektal die herkömmliche Mahd mittels Pistenraupe durchführen zu lassen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 

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