Ferienwohnungen Kleine Anfrage von Wolfgang Ziegert (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 20.06.2019 Bezirksversammlung Ö 20.4
Durch die Möglichkeit, Wohnflächen und Gewerbeflächen, die z.T. jahrelang zu Wohnzwecken genutzt wurden, als Ferienwohnungen anzubieten, hat sich der Druck auf die Mietpreise in den innerstädtischen Ballungsräumen massiv erhöht.
Im Gegensatz zu dem Anspruch „Wohnen darf keine Ware sein“, zerstören die allein auf Renditeoptimierung ausgerichteten Betreiber von Ferienwohnungen die Wohnungs- und Gewerbestruktur der Stadtteile.
Um diesem Prozess zumindest in Ansätzen begegnen zu können, gilt in Hamburg seit 1. Januar 2019 ein Wohnraumschutzgesetz. Seit April 2019 sind die Anbieter von Ferienwohnungen aufgefordert, sich für ihre wirtschaftliche Tätigkeit registrieren zu lassen. Zur Kontrolle dieses Prozesses sind von der Bürgerschaft acht Personalstellen beschlossen worden.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Bitte als Tabelle zu 1 und 2 darstellen.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorab wird darauf hingewiesen, dass im Wohnraumschutzregister die Registrierung von einzelnen Wohnungen erfolgt (nicht von Anbietern)
Zu 1:
Für den Bezirk Altona sind zum heutigen Tag 843 Wohneinheiten registriert. Eine Differenzierung auf Stadtteile ist im System nicht möglich.
Zu 2:
Anzahl der Wohnraumschutznummern (WRSN) |
Anzahl Anbieter |
1 |
820 |
2 |
18 |
3 |
2 |
4 |
1 |
5 |
1 |
Mehr als 5 |
1 |
Zu 3:
Hierüber werden im Register keine Angaben geführt.
Zu 4:
Die GbR hat in Altona keine WRSN erhalten.
Zu 5:
Entfällt.
ohne
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