21-3366

Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2023/ 2024 – Terminplanung und Übersicht der Rahmenzuweisungen und Fachausschüsse Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.09.2022
Sachverhalt

Der Senat hat im Rahmen seiner diesjährigen Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2023/2024 die Verteilung der Rahmenzuweisungen beschlossen (vgl. § 37 Abs. 3 BezVG).

 

Gem. § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen.

 

Nach bisheriger Rechtsnorm (Ziffer 6.5.3.2 der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung des Haushaltsplanes) haben die Bezirksversammlungen die Aufteilung des auf das jeweilige Bezirksamt entfallenden Volumens der Rahmenzuweisungen vorzunehmen.

 

Die Vorwegüberweisung der einzelnen Rahmenzuweisungen durch die Vorsitzende der Bezirksversammlung an die jeweils zuständigen Fachausschüsse wird im Laufe des September 2022 erfolgen.

 

Die Beratungen in den einzelnen Fachausschüssen erfolgen von Ende September bis November 2022. Im Oktober 2022 nimmt der Haushalts- und Vergabeausschuss Kenntnis von den Vorlagen des Bezirksamtes. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse werden anschließend dem Haushalts- und Vergabeausschuss zugeleitet. Dieser berät im November (ggf. unter Teilnahme der betreffenden Dezernent:innen) in einer weiteren Lesung über die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse und entscheidet dann über die Vorlage für die Bezirksversammlung. Die Bezirksversammlung beschließt in ihrer Sitzung Ende November 2022 abschließend über die Feinspezifizierung.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Terminplanung

Übersichtstabelle Rahmenzuweisungen und Fachausschüsse