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Fahrradfahren braucht nicht nur Velorouten: Fahrradstellplätze auch im Bestand bereitstellen! Antrag der SPD-Fraktion (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Ö 8.2

Sachverhalt

Der Weg vom motorisierten Individual- und Lieferverkehr hin zur fahrradfreundlichen Stadt ist, angesichts der klimaschädlichen Auswirkungen von PKW und LKW und einer gebotenen neuen Platzverteilung öffentlichen Verkehrsraumes zugunsten aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, zwingend notwendig. Zu einer fahrradfreundlicheren Stadt gehört jedoch nicht allein eine entsprechende Planung der fließenden Verkehre. Fahrräder müssen in den teils bereits stark verdichteten Quartieren auch gut untergebracht werden können. Das Treppenhaus, der eigene Keller oder gar die Wohnung selbst ist keine geeignet Alternative hierfür, zumal moderne Lastenfahrräder, e-bikes oder Pedelecs deutlich schwerer sind als konventionelle Fahrräder. Fahrradbügel im öffentlichen Raum eignen sich insbesondere für hochwertige Fahrräder vorwiegend für ein kurzfristiges Abstellen.

 

Im „Bündnis für das Wohnen“ zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden Hamburgs wurde folgende Vereinbarung für ein quartiersbezogenes, umweltgerechtes Mobilitätsangebot getroffen:

 

[…] „Bei der Entwicklung von Quartieren sollen zukünftig verstärkt Optionen für Fahrradstellplätze und Lastenräder sowie Lademöglichkeiten und Parkraum für elektrisch betriebene Fahrzeuge, vorzugsweise in Gemeinschaftsnutzung, berücksichtigt werden. Dabei wird eine Kombination mit dem städtischen Angebot des ÖPNV, Car-Sharing und StadtRAD sowie den sogenannten switchh-Punkten der HOCHBAHN angestrebt.“ […] (vgl.: Bündnis für Radverkehr – Fortschrittsbericht 2018)

 

Die Regelung in § 48 HBauO (Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradplätze) richtet sich ebenfalls lediglich an den Wohnungsneubau. Auch im Wohnungsbestand muss jedoch neu gedacht werden, wenn die Verkehrswende gelingen soll. Hier sind insbesondere die großen öffentlichen Vermieter gefragt, ausreichend überdachte und sichere ebenerdige Abstellmöglichkeiten für Fahrradstellplätze zu schaffen und den Mieter-/innen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Vermieter von Gewerbeimmobilien. Öffentliche Infrastruktur muss mit Fahrradhäuschen o. ä. in den verdichteten Bestandsquartieren nachziehen. Dabei müssen auch Möglichkeiten einer elektrischen Aufladung moderner Fahrräder mitgeplant werden.

 

Insbesondere in den stark verdichteten Quartieren können die kürzlich als Prüfauftrag beschlossenen mobilen und temporären Fahrradstellplätze (sog. Fahrradflundern) ein erster Schritt sein, es müssen aber auch dauerhafte Gesamtlösungen gefunden werden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.

 

Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung Altona was folgt:

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden nach § 27 BezVG gebeten, sich bei den öffentlichen Wohnungsunternehmen SAGA/GWG und der Sprinkenhof mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass diese im Bestand ausreichend ebenerdige, überdachte und sichere Fahrradstellplätze für Mieterinnen und Mieter zur Verfügung stellen. Dabei ist insbesondere eine Möglichkeit der Aufladung der Akkus von Fahrrädern zu berücksichtigen.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert ein Konzept zu entwerfen, wie und auf welchen Flächen, insbesondere für die verdichteten Wohnquartiere im Altonaer Kerngebiet, aber auch in den Großsiedlungen, im öffentlichen Raum überdachte und sichere Fahrradabstellanlagen geschaffen und zur Verfügung gestellt werden können. Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit öffentliche PKW-Stellplätze dafür infrage kommen. Die öffentlichen Beschäftigungsträger sind beratend in die Planungen sog. Fahrradhäuschen als Unterstellmöglichkeit für Fahrräder mit einzubeziehen.

 

  1. Dem Verkehrsausschuss ist regelmäßig zu berichten. 

 

 

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