Fahrplan für klimafreundliche Mobilität in Altona Aufstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes "Mobilität" Mitteilungsdrucksache des Amtes
Mit dem Klimaschutzteilkonzept Mobilität Altona (KSTK) soll ein verbindlicher und umsetzungsorientierter Maßnahmenrahmenplan für eine zukunftsorientierte Mobilitätsstrategie im Bezirk Altona erstellt werden. Das KSTK befindet sich aktuell in Erarbeitung, mit der Erstellung wurde das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Planersocietät beauftragt.
Mit den laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Projekten Smart Last Mile Logistics (Smile), Hupmobile, Cities4People, Sustainable Urban Mobility and Commuting in Baltic Cities (SUMBA) und den Handlungsansätzen der kontinuierlichen Verkehrsentwicklungsplanung Hamburg (VEP), des Klimaplans Hamburg sowie des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Altona gibt es bereits mehrere Planwerke und -ansätze, auf denen das Teilkonzept Mobilität aufbaut und mit denen es Synergien herstellen möchte. Dadurch sollen auch Zusammenhänge zwischen gesamtstädtischen Planungen eingebettet werden.
Das Klimaschutzteilkonzept Mobilität ist verkehrsmittelübergreifend und integrativ angelegt, wobei im Sinne der Zielsetzungen der Modal Split für den Umweltverbund weiter gestärkt werden soll und die verkehrsbezogenen Emissionen begrenzt und verringert werden sollen.
Einen besonderen Stellenwert nehmen die Lupenräume Lurup / Osdorf, der Altonaer Kernbereich sowie der Industrie- und Gewerbestandort um die Schnackenburgallee ein, in denen besondere verkehrliche Herausforderungen vorliegen. Am Beispiel dieser Räume sollen exemplarisch Lösungen entwickelt werden, die auch in anderen Bereichen Altonas zur Anwendung kommen können.
Die Erstellung des Klimaschutzteilkonzepts wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit 50% aus Bundesmitteln gefördert, die restlichen 50% werden durch die Leitstelle Klima der Freie und Hansestadt Hamburg übernommen. Die Fertigstellung ist für Anfang 2021 geplant. Nach Abschluss des Projektes und Beschluss des Konzeptes können Fördermittel für die Einrichtung einer Personalstelle zur Umsetzung des Konzeptes beantragt werden.
ohne