Fällungen Bauvorhaben Suurheid Beschlussempfehlung des Amtes
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Suurheid, für das voraussichtlich im 3. Quartal 2023 ein Bauantrag gestellt werden soll und zuvor der Bau einer Erschließungsstraße vorgesehen ist, liegt dem Amt aktuell ein Antrag für die Fällung von 22 geschützten Bäumen vor. Die Fällung der Bäume ist durch bauvorbereitende Arbeiten zum Vorhaben begründet. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um bauliche Maßnahmen zur Erschließung der nach Maßgabe des geltenden Bebauungsplanes bebaubaren Grundstücke. Die beantragte bauvorbereitende Fällung der 22 Bäume ist in der Zuständigkeit der Naturschutzabteilung WBZ4 des Bezirksamtes nach § 6 Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) bzw. nach der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (LSG-VO) zu prüfen.
Unter dem Verweis auf den im Rahmen des Antrages vorgelegten Bauzeitenplan wird eine Befreiung von den nach § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geltenden Bestimmungen beantragt und damit die Fällung der 22 Bäume in der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 30. September verfolgt.
Im Ergebnis der naturschutzrechtlichen Prüfung sind die beantragten Fällungen aufgrund der nachgewiesenermaßen erforderlichen Baufelderschließung hinreichend begründet, so dass das Amt beabsichtigt, eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 BaumschutzVO bzw. nach § 3 Absatz 5 LSG-VO unter Auflagen (u.a. Ersatzpflanzung) zu erteilen. Die nach dem üblichen Verwaltungsverfahren ermittelte Anzahl der zu bestimmenden Ersatzpflanzungen umfasst insgesamt 40 Laubbäume (Pflanzqualität: dreifach verpflanzte Baumschulware, Stammumfang mindestens 18-20 cm).
Hinsichtlich der beantragten Befreiung beabsichtigt das Amt, die beantragten Fällungen inner-halb der naturschutzrechtlichen Schutzzeit (1. März bis zum 30. September) zuzulassen, da nach § 67 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BNatSchG eine Befreiung gewährt werden kann, wenn die Durchführung der Vorschriften (hier Verbot nach § 39 Absatz 5 Nr. 2) im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Das Amt erachtet die Voraussetzungen für die Erteilung der Befreiung für gegeben und im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege unter der Bedingung, dass die Ausführung der genehmigten Fällungen erst nach vorheriger artenschutzfachlicher Prüfung erfolgt, für vertretbar.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport, folgenden Beschluss zu fassen:
Den beantragten Fällungen wird zugestimmt.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten.
Anlage 1 Lageplan (Ausschnitt)
Anlage 2 Baumgutachten
Anlage 3 Ablaufterminplan (Erschließung Suurheid)
Anlage 4 Bilanz der Baumfällungen 2018 - 2023