21-0950

Ertüchtigung der Lagerräume im Wildgehege Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.10.2020
01.09.2020
02.06.2020
Sachverhalt

Nach Zustimmung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport in der Sitzung vom  05.02.2019 wurden vom Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen der Auflösung von Erstaufnahmeeinrichtungen drei Holzhütten vom Bezirksamt Altona übernommen (siehe Anlage I). Diese wurden in Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sowie der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation bezüglich aller notwendigen Genehmigungen auf dem Betriebshof des Wildgehege Klövensteen aufgestellt, um hier als dringend benötige Raumkapazitäten genutzt zu werden.

 

Die Hütten sind in massiver Holzbauweise konstruiert, für eine Stromversorgung vorbereitet und bieten aufgrund ihrer Raumgröße von rund 30 qm sehr flexible Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Hier sind diverse Nutzungen denkbar, sowohl als Lagerräume, zusätzliche Möglichkeiten für tierpflegerische Tätigkeiten, Unterbringung für verwaiste und/oder kranke/verletzte Wildtiere, Materiallager für umweltpädagogische Aktivitäten und vieles andere mehr (siehe unten).

 

Die Hütten wurden im Rahmen der Verwendung in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur als Übergangslösung konzipiert und entsprechend minimal ausgestattet. Um die Nutzungsmöglichkeit für den Betrieb dauerhaft zu sichern und die sich bietenden Optionen vollumfänglich, aber flexibel ausschöpfen zu können, sollen die Hütten zeitnah ertüchtigt werden. Hierfür sollen Spendengelder eingeworben werden, da die hierfür benötigten Mittel aus Eigenkapital nicht geleistet werden können und Bezirksmittel nicht zu Verfügung stehen.

 

Die geplante Ertüchtigung soll folgende Punkte umfassen:

 

Außenbereich (siehe Beispiel-Darstellung Anlage II)

 

  • Gestaltung von Gründächern zur Stabilisierung des Raumklimas und als zusätzliche Biotopfläche
  • Anschluss an Wasser- und Stromversorgung, diese ggf. unterstützt durch den Einsatz von Solarpaneelen

 

  • Verschalung mit Holz als Witterungsschutz und zur optisch besseren Einfügung in die Landschaft
  • Befestigung des Vorplatzes zur besseren Anfahrt insb. im Winter, ggf. Beleuchtung zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit
  • Zusätzliche Fenster für mehr Lichteinfall, da derzeit nur ein Fenster vorhanden ist

 

Innenbereich (siehe Beispiel-Darstellung Anlage III)

 

  • Entsprechend der Vorgaben u.a. nach Arbeitsstättenverordnung, GUV-I 8770, BGR 116 (ZH 1/70) und GUV 17/17 Einbringung rutschfester Bodenfließen u.a., Fließen der Wände sowie Schaffung eines entsprechenden Bodenablaufes und Handwaschmöglichkeiten
  • Weitere Ausgestaltung je nach Notwendigkeit (sieh unten)

 

Die Gestaltung der Innenbereiche gemäß den gesetzlichen Vorgaben ermöglicht eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsoptionen, welche durch angepasste Einrichtung bzw. Ausgestaltung den jeweiligen Bedarfen entsprechend angepasst werden können. In Anlage IV ist eine Auswahl denkbarer Nutzungsmöglichkeiten beispielhaft dargestellt.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung zu der Maßnahme gebeten. Mit dieser Zustimmung werden die weiteren Abstimmungen und Genehmigungen eingeholt, die Finanzierung dieser Maßnahme sichergestellt und dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zur weiteren Zustimmung vorgelegt.

 

Anhänge

Anlage I: Hütten im derzeitigen Zustand

Anlage II: Beispiel für ertüchtigte Hütten - Außenbereich

Anlage III: Innenbereich

Anlage IV: Beispiele für mögliche Nutzung