Erstversorgungseinrichtung Theodorstraße für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: Die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten. Antrag der Fraktionen von CDU, DIE LINKE und GRÜNE
Letzte Beratung: 14.12.2023 Hauptausschuss Ö 12
Am 8. Dezember 2022 hat der Hauptausschuss in Vertretung für die Bezirksversammlung aufgrund einstimmiger Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 7.12.2022 beschlossen: „Die Bezirksversammlung stimmt der Errichtung und Inbetriebnahme einer Erstversorgung in der Theodorstraße für die Aufnahme von bis zu 48 unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen zu. Die Trägerauswahl ist hierbei allerdings intransparent, nicht nachvollziehbar und wird infrage gestellt. Das Konzept wird darüber hinaus für unzureichend erachtet. Die Sozialbehörde wird aufgefordert, die beschriebenen im sozialen Umfeld liegenden sozialen Einrichtungen mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auszustatten, damit diese in der Lage sind, die zusätzlichen Bedarfe abzudecken.“
In der Sitzung des Hauptausschusses wurde zudem zu Protokoll gegeben, „dass der Träger statt der von der Sozialbehörde genannten 48 Plätze einen Nutzungsänderungsantrag für die Schaffung von 100 Plätzen gestellt habe, der noch im Bauausschuss anhängig sei. Es müsse gewährleistet werden, dass das tatsächliche Nutzungsrecht auf die 48 Plätze beschränkt bleibe.“ Die Beschränkung auf 48 Plätze wurde in der Baugenehmigung dann auch festgeschrieben.
Bereits am 5. April 2023 wurde SterniPark in den Ausschuss geladen, um über die Situation in der Einrichtung zu berichten. Unter anderem wird zu Protokoll gegeben, dass „WLAN und die Möglichkeit von Computernutzungen in der Einrichtung gegeben“ seien. Außerdem „spreche sich SterniPark auch dafür aus, dass die Jugendlichen möglichst schon jetzt Sportangebote aus der Umgebung nutzten“.
Wie der Presse zu entnehmen ist (https://taz.de/Verzweifelte-Jugendliche-in-Hamburg/!5971105/; https://taz.de/Debatte-um-Einrichtung-in-Hamburg-Altona/!5974338/), ist die Einrichtung nun mit 67 Bewohnern belegt und Bewohner beklagen sich über unzureichende Versorgung mit Lebensmitteln, schlechte medizinische Versorgung, diskriminierende Betreuung und mangelnde Integrationsbemühungen, wie z. B. Vernetzung im Stadtteil.
Die erhöhte Bewohnerzahl, die seitens des Trägers bestätigt wurde, verstößt damit gegen die Auflagen aus der Baugenehmigung.
Am 6. Dezember sprachen nun (stellvertretend für 20) fünf Bewohner im Jugendhilfeausschuss vor. Sie konnten glaubhaft und gestützt von Aussagen eines Mitarbeiters des Jugendamtes versichern, dass
Beschwerden an den Träger, die Heimaufsicht, die Ombudsstelle und andere Stellen wegen der Zustände hat es mehrfach gegeben. Geändert hat sich nichts. Auch scheinen Unterstützungsangebote von Trägern aus dem Sozialraum ausgeschlagen worden zu sein.
Besonders erstaunlich ist, dass SterniPark bei der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 6. Dezember ebenfalls anwesend, sämtliche Vorwürfe von sich wies, obwohl diese dezidiert von den Jugendlichen und flankiert vom Jugendamt vorgetragen wurden.
Nachdenklich stimmt zudem, dass nach Bericht der Jugendlichen und abweichend vom Bericht des Trägers am 5. April 2023 kein WLAN für die Jugendlichen zugänglich ist. Sportangebote in den umliegenden Vereinen können ebenfalls nicht wahrgenommen werden.
Es bleibt festzustellen, dass die Wahrnehmungen der Situation zwischen Träger und Jugendlichen derart auseinandergehen und vorhandene Systeme nicht ausreichen, der Beschwernis der Jugendlichen Abhilfe zu schaffen. Somit bedarf es eines externen Beschwerdemanagements. Schließlich verlangt § 45 SGB VIII, „dass für eine Betriebserlaubnis von (…) Einrichtungen der Heimerziehung zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung Anwendung finden.“
Der Antrag ist gemäß § 15 Abs. 3 BezVG dringlich durch den Hauptausschuss am 14. Dezember 2023 anstelle der Bezirksversammlung zu entscheiden. Angesichts der schwierigen Situation in der Erstversorgungseinrichtung Theodorstraße besteht unaufschiebbarer Entscheidungsbedarf. Eine reguläre Entscheidung durch die Bezirksversammlung am 25. Januar 2024 kann daher nicht abgewartet werden. Das Empfehlungsrecht der Bezirksversammlung nach § 27 Abs. 1 BezVG an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration muss ohne jegliche Verzögerung ausgeübt werden.
Vor diesem Hintergrund beantragen die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und DIE LINKE, der Hauptausschuss möge gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert
:
Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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