22-0047

Errichtung eines Standortes einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) im geförderten Wohnungsbau und temporäre Wohnunterkunft für schutzsuchende Menschen sowie vordringlich Wohnungssuchende "In Zukunft wohnen" Wichmannstraße 29 (Sportplatz) im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld Stellungnahme der Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 12.18

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.09.2023 anliegende Drucksache

21-4366B beschlossen.

 

Die Sozialbehörde hat mit Schreiben vom 03.07.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Sozialbehörde bedankt sich für die Unterstützung der Bezirksversammlung Altona bei den Anstrengungen des Hamburger Senats, die humanitäre Situation von Geflüchteten und Schutzsuchenden, sowie vordringlich Wohnungssuchenden zu verbessern und auch künftig ausreichende Kapazitäten zur Unterbringung bereitzustellen sowie die Versorgung mit Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende (WA-gebundenem Wohnraum) auszubauen.

 

Zunächst wird um Nachsicht für die späte Übersendung der Stellungnahme gebeten. Die Sozialbehörde hatte den Wunsch, die Verhandlungen mit der Initiative B.U.N.T. zu einem Abschluss zu bringen und dann der Bezirksversammlung zusammenfassend zu berichten.

 

Insgesamt haben beginnend ab dem 13.09.2023 sechs Termine mit der Initiative in unterschiedlicher Besetzung und unter Beteiligung von F & W Fördern & Wohnen AöR (F&W), den beauftragten Architekten und dem Bezirksamt Altona stattgefunden. Im Rahmen des Bauvorhabens sind folgende Vereinbarungen getroffen worden, die bauseitig umgesetzt werden:

 

  • Anpassung der Sollkapazität von 400 auf 370 Plätze im Rahmen der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft,
  • Anpassung der Geschossigkeiten zunächst nur Gebäude C (von fünf auf vier Geschosse), später auch Gebäude B und D von vier auf drei Geschosse,

 

  • Berücksichtigung eines Begegnungshauses/ -cafés in Haus C, solange die Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft erfolgt,
  • Anpassung der Fassadengestaltung auf Riemchen,
  • Verschiebung des Gebäudeteils D zur Erhaltung eines Längsparkstreifens und dadurch Wegfall einer zweiten Zu-/ Ausfahrt der Feuerwehr,
  • Verlegung der Trafostation sowie Zusicherung einer straßenseitigen Hecke,
  • Erstellung eines Verkehrsgutachtens sowie zusätzliche Baustellensicherung/ Sperrzeiten während des „Schulverkehrs“.

 

In seiner Sitzung am 09.04.2024 hat der Bauausschuss der Bezirksversammlung Altona seine Zustimmung zur Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt.

 

Am 18.04.2024 hat B.U.N.T. gegenüber der Sozialbehörde mitgeteilt, dass die Gespräche ihrerseits nicht fortgeführt werden. Beabsichtigt war, dass in einem nächsten Schritt die Erstbelegung im Rahmen der Umwandlung in Wohnen verhandelt werden sollte. Hier gab es Anfang Januar 2024 seitens der Initiative die Forderung, in nicht unerheblichen Maß auf die WA-Bindung des Wohnungsbaus seitens der Stadt zu verzichten. Dies hat die Sozialbehörde abgelehnt und ihrerseits gebeten, sich auf ein Konzept für die Erstbelegung zu verständigen. Gleichzeitig hat die Sozialbehörde deutlich gemacht, wie sehr sie selbst, das Bezirksamt Altona aber auch F&W als Eigentümerin und Vermieterin des Komplexes an einer stabilen und ausgewogenen Belegung interessiert sei.

 

Die Sozialbehörde ist weiterhin daran interessiert, durch Information und Aufklärung, die Vorbehalte und Ängste der Anwohnenden im Hinblick auf die künftige WA Belegung nach der Nutzung für öffentlich-rechtliche Unterbringung abzubauen. Beginnend mit der Belegung als öffentlich-rechtliche Unterkunft werden die Sozialbehörde und F&W die Nachbarschaft und die im Sozialraum insgesamt vertretenen Initiativen zu einem Tag der offenen Tür und einem Nachbarschaftsfest einladen. Die Vernetzung des Standortes in der Nachbarschaft und im Sozialraum und Verstetigung der Kommunikation mit den verschiedenen Akteuren wird im Weiteren mit dem Sozialraummanagement des Bezirksamtes Altona in eingeübter und guter Praxis abgestimmt werden. Hierzu gehört dann auch der Übergang zum WA-gebundenen Wohnen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.09.2024
Ö 12.18
Lokalisation Beta

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