Errichtung eines Mahnmals am Wrack Uwe: Sichtbares Zeichen für Elbsicherheit und öffentliches Gedenken Antrag der Fraktionen von SPD und Volt
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 8.5
Die Elbe ist das gefährlichste Gewässer Hamburgs – mit Strömungen von bis zu 4,5 km/h forderte sie allein im Jahr 2024 fünf Menschenleben. Insgesamt ertranken vierzehn Menschen in Hamburger Gewässern. Besonders tragisch war der Einsatz am Falkensteiner Ufer in Blankenese am 8. August 2024: Ein zehnjähriges Mädchen verschwand während des Badens vor den Augen ihrer Eltern, trotz großangelegter Suche von DLRG, Feuerwehr, Polizei, Hubschraubern, Drohnen und Sonarboot.
Nur wenige Meter entfernt war im Juni 2021 ein 15-Jähriger ertrunken, nachdem er in der Nähe des Wracks „Uwe“ ins Wasser gesprungen war – ein tragisches Beispiel dafür, wie selbst geübte Schwimmer in Gefahrensituationen durch die Strömung schnell in Lebensgefahr geraten können, ohne dass es sofort jemand bemerkt.Vor diesem Hintergrund mahnt die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) eindringlich, vom Baden in der Elbe dringend abzuraten.
Politik, Feuerwehr, Polizei und Hafenbehörde haben im Herbst 2024 beschlossen, Warnschilder an Gefahrenstellen, darunter beim Wrack „Uwe“, auffälliger zu gestalten und Gefahrenzonen klarer hervorzuheben. Doch es braucht auch sichtbare Zeichen, die über Warnhinweise hinausgehen – Symbole, die zum Innehalten anregen und dauerhaft im öffentlichen Bewusstsein wirken.
Ähnlich wie die sogenannten „Ghost Bikes“ im Straßenverkehr kann ein symbolisches Mahnzeichen, etwa ein weiß lackierter Rettungsring oder ein künstlerisch gestaltetes Objekt, dauerhaft an die Gefahren des Badens in der Elbe erinnern und zugleich ein Ort des stillen Gedenkens sein. Ein solcher Ort kann auch präventiv wirken: Durch einen geplanten öffentlichen Ideenwettbewerb zur Gestaltung wird die Gefahrenstelle verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt – ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung.
Gerade am stark frequentierten Wrack „Uwe“ kann ein solches Objekt eine hohe öffentliche Wahrnehmung entfalten. Es versteht sich nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu bestehenden Informations- und Sicherheitsmaßnahmen.
Da sich der Standort im Bereich eines ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiets befindet, ist auf eine umweltschonende, landschaftsverträgliche Gestaltung und eine enge Abstimmung mit den zuständigen Stellen zu achten. Eine künstlerische Lösung bietet hierbei besondere Chancen für eine sensible Integration in das Landschaftsbild.
Vor diesem Hintergrund
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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