21-1492

Erlass der Sondernutzungsgebühren für Weihnachtsmärkte in Altona 2020 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 15.10.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.01.2021
Ö 11.15
28.01.2021
14.12.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 15.10.2020 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-1333 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 01.12.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Textbeitrag zur Beantwortung von Frage 2:

 

„Bei einem eventuellen Abbruch der aufgebauten Weihnachtsmärkte durch Verordnungsänderungen wird die Finanzbehörde gebeten, geeignete finanzielle Unterstützungen für die Gewerbetreibenden zu generieren.“

 

Für diesen Fall kommen verschiedene bereits bestehende Hilfsangebote in Betracht, die im Einzelfall zu prüfen sind. Möglich sind Gebührenhilfen für Gewerbetreibende z.B. durch Sondernutzung mit Gebührenerlass. Zuständig sind die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) bzw. die Bezirksämter. Auch steuerliche Entlastungen z.B. die Stundung fälliger Steuerzahlungen durch das Finanzamt können möglich sein.

Außerdem wird auf die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, sowie auf das Programm Hamburg Kredit Liquidität (HKL) verwiesen. Beide Hilfsangebote werden über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) abgewickelt.

 

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