21-0656

Erläuterungsschild Reichskanzlerstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.03.2020
20.02.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2019 anliegende Drucksache 21-0423 beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat hierzu mit Schreiben vom 03.02.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Zuständig für die Anbringung von Erläuterungsschildern sind die Bezirksämter: Sie entscheiden selbständig nach ihrer Haushaltslage und nach der tatsächlichen Erläuterungsnotwendigkeit, in welchen Einzelfällen Erläuterungsschilder gesetzt werden sollen. Gemäß der vom Senat beschlossen Richtlinien zur Verkehrsflächenbenennung soll in der Regel nur der tatsächlich geltende Straßenname erläutert werden.

Die Reichskanzlerstraße entstand am 5. Juli 1928 durch Umbenennung der Bismarckstraße. Damit wurde eine Mehrfachbenennung ausgeräumt. In diesem Fall ist eine entsprechende Erläuterung zulässig; empfohlen wird folgender Text:

 

„Nach dem Titel Reichskanzler unter Bezug auf Otto von Bismarck (1815 – 1898); dabei wurde der ehem. Name „Bismarckstraße“ wegen Mehrfachnennung aufgehoben.“

 

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