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Erhöhung der Rahmenzuweisung für die Stadtteilkultur- und Bürgerhäuser im Bezirk Altona Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und FDP

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.04.2021 Bezirksversammlung Ö 7.1

Sachverhalt

Stadtteilkultur- und Bürgerhäuser leisten gesellschaftspolitisch, kulturell, interkulturell und integrativ wichtige Beiträge für das Zusammenleben und die soziale Struktur in den Stadtteilen. Insbesondere das Lichtwark-Forum e.V. als Träger des Stadtteilkulturzentrums sowie das Bürgerhaus Bornheide sind unverzichtbare Bestandteile des alltäglichen Lebens in Lurup und am Osdorfer Born.

 

Das Bürgerhaus Bornheide ist seit 2013 an der Bornheide im Betrieb. Zur Finanzierung von Personal und Betriebskosten wurde zwischen dem Bezirksamt Altona und dem Diakonischen Werk als Träger von Beginn an vertraglich geregelt, dass Einnahmen (z.B. aus Vermietungen) an das Diakonische Werk gehen. Das Diakonische Werk ist gehalten, aus diesen Einnahmen sämtliche Kosten für den Betrieb des Hauses und der damit verbundenen Aufgaben zu finanzieren (Personal und Nebenkosten für den Betrieb des roten Bürgerhauses und des gesamten Bürgerhaus-Geländes).

 

Die Finanzierung von zusätzlichen Kosten für weitergehende Aufgaben wie zum Beispiel die Arbeit an der Konzeption des Hauses als Stadtteil-Mitte, die Etablierung des Hauses als kulturellen und interkulturellen Treffpunkt sowie die Organisation und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen ist jedoch unzureichend. Um diese wichtige Arbeit jedoch sicherstellen zu können, werden aktuell die Personalkosten für die Kultur- und Integrationsarbeit aus dem Quartiersfonds in Höhe von 25.000 Euro finanziert. Dies kann keine Dauerlösung sein! Die Mittel des Quartierfonds sollen der Anschubfinanzierung dienen und keine regelhafte Förderung darstellen.

 

Auch das Stadtteilkulturzentrum Lurup, das vom Lichtwark-Forum Lurup e.V. seit 2016 als Träger geführt wird, erhält einen Teil der notwendigen Finanzierung aus Mitteln des Quartiersfonds. Im laufenden Jahr handelt es sich dabei um 54.000 Euro, wie bereits im vergangenen Jahr und in wechselnder Höhe auch in den Jahren zuvor.

 

Das Stadtteilkulturzentrum ist in seiner Existenz ein unverzichtbarer Teil der Infrastruktur Lurups geworden, das aufgrund seiner Sozialdaten weiterhin als RISE-Gebiet eingestuft ist. Die Finanzierung des Hauses sollte daher auf eine gesicherte, dauerhafte Basis gestellt werden und nicht in Dauer-Konkurrenz zu anderen Projekten stehen, die nach den Kriterien des Quartiersfonds ebenfalls förderwürdig wären.

 

 

Zusätzlich sind die Rahmenzuweisungen um die tatsächlich anfallenden Kostensteigerungen für Personal- und Nebenkosten (aktuell 1,5%) für Bürger- und Stadtteilkulturhäuser anzupassen. 

 

Die Bezirksversammlung Altona möge daher beschließen:

 

  1. Die Finanzbehörde wird nach § 27 BezVG gebeten, für das Bezirksamt Altona für den Doppelhaushalt 2021/22 das PSP-Element des Bürgerhaustitels 3-21102010-000002.01 um 25.000 Euro für die Personalkosten der Kultur- und Integrationsarbeit im Bürgerhaus Bornheide zu erhöhen.

 

  1. Zusätzlich wird die Finanzbehörde nach § 27 BezVG darum gebeten, eine jährliche Anpassung der Rahmenzuweisungen für die Bürgerhäuser wie auch die Stadtteilkulturhäuser entsprechend der tatsächlich anfallenden Kostensteigerungen für Personal- und Nebenkosten vorzunehmen.

 

  1. Die Behörde für Kultur und Medien bzw. die Finanzbehörde werden nach § 27 BezVG darum gebeten, die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Bezirk Altona um 54.000 Euro für das Lichtwark-Forum Lurup e.V als Träger des Stadtteilkulturzentrums zu erhöhen.

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird nach § 19 (2) BezVG gebeten, die unter Punkt 1 bis 3 geforderten Erhöhungen bei der Finanzbehörde für den Doppelhaushalt 2021/2022 einzuwerben und dem Ausschuss für Kultur und Bildung zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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