21-0687

Erhaltung des Moorhofes als landwirtschaftlicher Betrieb Dringlicher Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und GRÜNE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.02.2020
Sachverhalt

Der Hof des Milchbauern Herr H. J. in der Rissener Feldmark ist einer der letzten in Hamburg und insbesondere in Altona, der Lebensmittel/Milch produziert und damit eine tatsächliche Landwirtschaft mit 340 Milchkühen und der dazugehörigen Futterproduktion betreibt. Seit 2004 hat er den Hof in Rissen privat gepachtet und unter Hinzuziehung weiterer von der FHH gepachteten sowie eigener Flächen als Weideland betrieben.


Er verfügt über die erforderlichen finanziellen Mittel, den Hof zu kaufen, und würde ihn gerne als Bio-Betrieb weiterführen. Hilfsweise zu seinem Kaufangebot hätte er auch eine langfristige Verlängerung seines Pachtvertrages als existenzsichernde Maßnahme akzeptiert.


2018 wurde ihm mitgeteilt, dass der Hof an eine Immobilien-GbR verkauft worden sei, die dort eine Pferde-Pension mit Hotelbetrieb einrichten wolle. Der Verkauf des Hofes an diese musste von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation genehmigt werden, wobei die Möglichkeit bestanden hätte, diesen Verkauf nach § 9 des Grundstücksverkehrsgesetzes einer landwirtschaftlichen Fläche an einen Nicht-Landwirt zu untersagen, sofern ein aktiver Landwirt die Flächen für seine Weiterexistenz benötigt und damit mit einem Vorkaufsrecht zum Erwerb des Hofes und der dazugehörigen Flächen privilegiert ist. Dies ist jedoch nicht geschehen. Vielmehr wurden die von der Immobilienmakler GbR vorgestellten "Pferdezucht-Pläne" mit dem Betrieb des Vollerwerbsehepaares gleichgestellt und eine Frist von zwei Jahren geboten, um die 340 Milchkühe schlachten zu lassen und den Hof zur Übergabe aufzulösen.


Gegen diese Bewertung hat Herr H. J. Widerspruch eingelegt, der bis heute nicht beschieden ist.

 

Angesichts der geschilderten Umstände und dem erklärten Senatsziel, die letzten in Hamburg noch aktiven tatsächlichen landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten und zu fördern, beantragen wir:

 

  1. die BWVI nach § 27 BezVG aufzufordern, den Widerspruch gegen die Billigung des Verkaufs an Nicht-Landwirte anstatt an den jetzigen Betreiber des Hofes positiv zu bescheiden und die Sachlage erneut zu überprüfen.

 

  1. die Verpflichtung der Bezirksamtsleitung nach §19 BezVG, sich beim Senat bzw. der BWVI dafür einzusetzen, dass der o.g. von Herrn H. J. gepachtete Moorhof in der Rissener Feldmark als milchproduzierender Betrieb erhalten bleibt.

 

 

Anhänge

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