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Erhalt des Blankeneser Oldtimer-Treffens – Unbürokratische Ausstellungsgenehmigung Dringlicher Antrag der Fraktionen von FDP und CDU

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 28.10.2021 Bezirksversammlung Ö 9.3

Sachverhalt

Der Marktplatz in Blankenese ist nach monatelangen Bauarbeiten weitgehend fertiggestellt worden und kann wieder auf der ganzen Fläche genutzt werden. Neben den regelmäßigen Wochenmärkten finden dort seit Jahren an Sonntagen auch öffentliche Veranstaltungen statt, etwa aus dem Sportbereich oder Flohmärkte. Dazu gehören seit sieben Jahren die „Blankeneser Benzingespräche“ (BBG), ein loses Treffen von Oldtimer-Freunden, die einmal monatlich sonntags ihre liebevoll instandgesetzten und bisweilen spektakulären Fahrzeuge öffentlich ausstellen.

 

Die BBG sind eine feste Größe im Blankeneser Terminkalender geworden. Sie tragen zur Belebung des Marktplatzes bei, dem Hauptziel der Terrainumgestaltung: Besucher aus nah und fern sowie Touristen und Passanten verweilen in der Ausstellung und nutzen die umliegende Gastronomie. Das Event wird ehrenamtlich organisiert. Es dient keinerlei kommerziellen Interessen. Veranstalter ist kein Verein, sondern eine Interessengemeinschaft von Privatleuten.

 

Die Organisatoren der Blankeneser Benzingespräche wollen nun nach der erfolgten Fertigstellung des Marktplatzes und der Lockerung der Coronavorschriften wie gewohnt die 88. Veranstaltung durchführen. Aber sie scheitern bislang an hohen Genehmigungshürden des Bezirksamtes Altona. In der Gebührenfrage hat die Blankenese Interessen-Gemeinschaft e.V. einen Kompromiss vorgeschlagen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, die traditionsreichen Blankeneser Benzingespräche im Sinne einer sonntäglichen Ortsbelebung durch eine großzügige und möglichst bürokratiefreie Regelung zu erhalten. Dazu kann gegebenenfalls auch eine Beratung zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins gehören, mit dem Ziel, eine deutlich gesengte Sondernutzungsgebühr zu zahlen.

 

  1. Die zuständige Behörde wird gemäß § 27 BezVG gebeten zu prüfen, ob die Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen (WegeBenGebO) dahingehend angepasst werden kann, dass Non-Profit-Veranstaltungen hinsichtlich der Höhe des Gebührensatzes mit gemeinnützigen Veranstaltungen gleichgesetzt werden können.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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