21-0616

Erhalt des Behindertenparkplatzes Teufelsbrück Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.02.2020
Sachverhalt

Barrierefreiheit und Inklusion sind Zielsetzungen die auch bei allen Planungen der Stadt zu beachten sind. Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind auf Behindertenparkplätze dringend angewiesen. Daher ist es notwendig, dass beim Vorplatz des Fähranlegers Teufelsbrück zumindest ein Parkplatz für Schwerbehinderte ausgewiesen ist (VZ-Nr. 314 mit Zusatzzeichen Nr. 1044-10). Dies sollte auch in Zukunft eine Selbstverständlichkeit sein. Daher muss die Radverkehrsplanung auf den bestehenden Behindertenparkplatz Rücksicht nehmen.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, im Rahmen der Planung einer Grundinstandsetzung der Elbchaussee (Abschnitt Manteuffelstraße bis Parkstraße) im Bereich des Vorplatzes zum Fähranleger Teufelsbrück eine Radverkehrsplanung zu erstellen, die den Erhalt des bestehenden Behindertenparkplatzes gewährleistet.

 

 

Anhänge

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