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Entwurf zum Bebauungsplan Bahrenfeld 73 (Von-Hutten-Straße 45) Zustimmung zur Errichtung zusätzlicher geförderter Mietwohnungen statt Gastronomie Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.05.2019
Sachverhalt

Für das ehemalige Grundstück Bahrenfelder Forsthaus (Von-Hutten-Straße 45) wurde im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens Bahrenfeld 73 ein einstufiger Architektenwettbewerb durchgeführt. Der am 22.08.2018 prämierte Entwurf wurde mehrmals überarbeitet und entspricht jetzt im Wesentlichen den Vorgaben der Auslobung. So wurden insbesondere das nördliche und das westliche Gebäude um ein Geschoss abgestuft. Außerdem wurden die Gebäude so verschoben, dass die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet, wie von der Behörde für Umwelt und Energie/Abteilung Naturschutz gefordert, eingehalten wird.

 

Im Rahmen des Verfahrens wurde auch die Frage von gastronomischen Räumen, die in der Auslobung enthalten waren, weiter erörtert. Aufgrund der Flächenbegrenztheit wäre eine entsprechende Außengastronomie nicht möglich. Inwieweit sich eine gastronomische Einrichtung hier tragen würde, wird kritisch gesehen.

Daher möchte der Investor statt der 200 m² Nutzfläche für gastronomische Räume diese Fläche für zusätzlichen Wohnraum nutzen. Er würde sich verpflichten, zusätzlich zu einem Drittel öffentlich geförderter Mietwohnungen diese 200 m² als öffentlich geförderten Mietwohnraum zu errichten. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung kann dieser Bitte folgen.

 

Dem Planungsausschuss wird daher empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

Dem Verzicht auf die Errichtung von 200 m² gastronomischer Nutzfläche wird unter der Bedingung zugestimmt, dass zusätzlich zum zu erbringenden Drittel öffentlich geförderter Mietwohnungen diese 200 m² als öffentlich geförderter Mietwohnraum errichtet werden.

 

Anhänge

Aktueller Stand der Wettbewerbsüberarbeitung vom 30.04.2019