21-2965

Elbuferwanderweg Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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05.04.2022
Sachverhalt

Das Bezirksamt wurde gebeten, Nachfragen zum Zustand, der Unterhaltung und den Entwicklungsmöglichkeiten des Elbuferwanderweges zu beantworten (Drs. 21-2940).

 

Vorangestellt kann mitgeteilt werden, dass die Bedeutung des Elbuferwanderwegs als Naherholungsfläche sowie für den Fuß- und Radverkehr bekannt ist. Weiterhin ist dem Bezirksamt bewusst, dass der Weg bezüglich seiner herausragenden Lage und Potenziale Verbesserungsmaßnahmen bedarf, um seinen Möglichkeiten gerecht zu werden.

 

Seit vielen Jahren bemüht sich das Bezirksamt im Rahmen von Einzelanmeldungen um Haushaltsmittel für ein Gesamtkonzept für eine vereinheitlichte Gestaltung, aber auch zur Verbesserung der Nutzbarkeit. Letztmalig erfolgte dies für die Haushaltsanmeldung 2023/ 2024 mit einem Gesamtbetrag von 2,574 Mio. Euro. Bislang fanden diese Haushaltsanmeldungen keine Berücksichtigung.

 

Es ist allerdings gelungen, aus dem Hamburger Wirtschafts- Stabilitätsprogramm 1,5 Mio. Euro für den Elbuferwanderweg einzuwerben. Hieraus werden in 2022 vorzeitige Maßnahmen realisiert, in dem Fall insbesondere die Befestigung des Weges östlich Teufelsbrück am Hans-Leip-Ufer und die Erstellung eines planerischen Gesamtkonzeptes.

 

In dem Gesamtkonzept müssen unter anderem unterschiedliche Interessen, die auch durchaus konträre Maßnahmen erfordern, gewichtet werden. Zum einen besteht zunehmender Bedarf an guten, schnellen Radverbindungen, zum anderen aber auch an sicheren, qualitätsvollen Fußwegen und Aufenthaltsbereichen. Bei der zur Verfügung stehenden Fläche und den enorm hohen Nutzungszahlen ist davon auszugehen, dass es in einigen Bereichen zu gegebenenfalls konfliktträchtigen Mischnutzungen und Kompromisslösungen kommen kann.

 

Das Gutachten wird dem Ausschuss nach Fertigstellung zur Zustimmung vorgelegt. Auch die in Teilbereichen den Weg betreffenden Hochwasserereignisse stellen besondere Herausforderungen an die Gestaltung und die Bauweise. Fußgängerfreundliche Granddecken sind nicht ausreichend hochwassersicher, standsichere Schottertragschichten nicht optimal mit Fahrrädern zu nutzen. Breite Asphalttrassen kollidieren mit dem Baumschutz und dem Ziel einer wertigen, landschaftlichen Gestaltung.

 

 

Nachfolgend die Antworten auf die Fragen in der Drs. 21-2940:

 

Frage 1)

In öffentlichen Grünanlagen werden Kontrollen sporadisch bzw. anlassbezogen durchgeführt. Mitarbeiter:innen, vergleichbar den Wegewarten, die auf Grundlage des Wegegesetzes Kontrollen ausführen, gibt es für die öffentlichen Grünanlagen nicht. Für Flächen des Elbuferwanderwegs, die gewidmete Verkehrsflächen sind, gilt der Kontrollrhythmus aus dem Wegerecht.

 

Frage 2)

Siehe Vorbemerkungen.

 

Frage 3)

Siehe Vorbemerkungen.

Zudem wurde für den westlichen Bereich ein Antrag aus dem Programm Radnetz Deutschland gestellt. Dieser wurde allerdings nicht bewilligt. Aus dem Programm Bündnis Rad- und Fußverkehr wird eine Antragstellung beraten.

 

Frage 4)

Bei den freien Baumstandorten handelt es sich im Wesentlichen um Flächen, in denen Kastanien standen. Kastanien sind aufgrund der bekannten Krankheiten derzeit nicht zu beziehen, deshalb muss eine Klärung erfolgen, ob von der Baumauswahl abgewichen werden soll und ob die Standorte zukünftig nachgepflanzt werden sollen. Dies erfolgt im Rahmen des Gesamtkonzeptes.

 

Frage 5)

Der Elbuferwanderweg ist nicht durchgängig mit einem Regelausbau, der LKW-Verkehr aufnehmen könnte, ausgebaut. Deshalb kann er überwiegend maximal mit Transportern befahren werden. Allerdings ist ein Befahren im Einzelfall mit LKW erforderlich. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen von Sondernutzungen, sodass dann Auflagen zum Beseitigen von Schäden erteilt werden können.

 

Frage 6)

Die öffentlichen Grünanlagen, gewidmete Verkehrsflächen und Flächen der Hamburg Port Authority werden von der Hamburger Stadtreinigung gesäubert. Für gewidmete Verkehrsflächen gilt zudem eine Reinigungsverpflichtung für Anlieger:innen. Die Unterhaltung liegt jeweils bei den Flächenverantwortlichen. Pläne, in den die Flächeneigentümer:innen zu erkennen sind (braun: Tiefbau, lila: Stadtgrün), sind beigefügt.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Karte Elbuferwanderweg