Einleitung einer Umstrukturierungsverordnung und eines Gebietssozialplanes für die Siedlung Luthergrund Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 07.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beabsichtigt die Einleitung einer Umstrukturierungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch für die Siedlung Luthergrund im Stadtteil Bahrenfeld sowie die Aufstellung eines Gebietssozialplanes gemäß §§ 172 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 5 in Verbindung mit §180 Baugesetzbuch.
Die vorhandene Wohnsiedlung einer hamburgischen Wohnungsbaugenossenschaft befindet sich entlang der Straße Luthergrund im Stadtteil Bahrenfeld. Die 10 Häuser mit ca. 162 Wohnungen wurden Anfang der 1960er Jahre erbaut und sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Gebäude sollen nach und nach zurückgebaut werden und durch neue energiesparende und barrierearme Wohnhäuser mit 100 zusätzlichen Wohnungen ersetzt werden.
Städtebauliches Ziel der Umstrukturierungsverordnung ist es, für die Siedlung Luthergrund ein zusätzliches Genehmigungserfordernis für bauliche Maßnahmen zu schaffen und die Durchführung der Baumaßnahmen durch die parallele Einleitung eines Gebietssozialplanes im Sinne des § 180 Baugesetzbuch sozialverträglich zu gestalten. In dem Gebietssozialplan sollen Vorstellungen und Maßnahmen entwickelt werden, um nachteilige Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der betroffenen Bewohner:innen möglichst zu vermeiden bzw. abzumildern.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die Einleitung einer Umstrukturierungsverordnung für die Siedlung Luthergrund und die Einleitung eines dazugehörigen Sozialplanes zur Kenntnis zu nehmen.
Karte mit Geltungsbereich
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.