Eingabe zur Änderung des uneingeschränkten Hundeverbots zur leinenpflichtigen Hundeführung (hier: Drucksache 22-0332) Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 19.11.2024 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 4.1
Das Hundeverbot im Fischers Park besteht seit dem Jahr 2017 und basiert auf einem Beschluss der Bezirksversammlung. Diese hatte sich intensiv mit dem Freilaufflächenkonzept für Hunde auseinandergesetzt. Das Konzept sieht für drei von etwa 200 Grünanlagen ein Hundeverbot vor. Beim Fischers Park ist dies begründet, da der Park drei große Spielbereiche beinhaltet, sowie eine zentrale Spiel- und Liegewiese. Man kann den Park praktisch nicht mit Hund durchqueren, ohne Spiel- und Sportbereiche zu tangieren. Dies unterscheidet den Fischers Park von anderen in der Umgebung. Die bestehenden Kleinkindbereiche und Ballspielflächen, sowie das Planschbecken stellen sich als besonders konfliktträchtig dar. Der Park ist einer der zentralen Naherholungsbereiche für Ottensen und erfährt eine intensive Nutzung insbesondere durch Familien, Sportler:innen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Auf Spielplätzen aber auch auf Spiel- und Liegewiesen gilt ein generelles Hundeverbot (siehe § 1 Abs. 3 Nr.5 der Verordnung zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen):
In den öffentlichen Grund- und Erholungsanlagen ist es veboten:
Hunde auf Spielplätze, Rasenflächen, Wiesenflächen oder in Blumengärten mitzunehmen, sowie Hunde außerhalb von durch die zuständige Behörde als Hundeauslaufzone besonders abgegrenzten und gekennzeichneten Flächen umherlaufen zu lassen oder anders als kurz angeleint zu führen.
Zudem stehen im Umfeld des Parks im Bereich der Elbe hinreichend Grünflächen zur Verfügung, die mit angeleinten Hunden genutzt werden können. Ein Umgehen des Parks ist für Halter:innen von Hunden ohne Umwege über die Fischers Allee möglich.
Die Verwaltung empfiehlt, das generelle Verbot von Hunden im Fischers Park aufrechtzuerhalten.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten.
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