Eingabe Schlagermove 2023 - Enorme Belästigung für St. Pauli und die angrenzenden Stadtteile - Verlegung möglich?
Letzte Beratung: 12.09.2023 Cityausschuss Ö 6.2
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Ich fühle mich durch die Veranstaltung „Schlagermove“ derart gestört, dass ich Sie darum bitte, einen geeigneteren Ort für diese Veranstaltung zu finden als den Stadtteil St. Pauli. Die Menschen dort – und in den angrenzenden Stadtteilen – sind sehr überstrapaziert.
Genau wie für die Harley Days ein geeigneterer Standort gefunden werden konnte, muss das für die derart überlaute Veranstaltung „Schlagermove“ möglich sein. Es werden nicht nur die Bürgerinnen und Bürger von St. Pauli, sondern auch die der angrenzenden Stadtteile in „Sippenhaft“ genommen.
Eine derartige Einschränkung der normalen Bürgerrechte ist nicht akzeptabel. Bis mindestens um Mitternacht hatte ich auf meinem Balkon das Gefühl, einer der Trucks steht unten vor meiner Haustür und nicht auf der Reeperbahn. In St. Pauli waren die Straßen – auch abseits der Reeperbahn – weit nach Mitternacht noch immer gefüllt mit saufenden, urinierenden und schlimmeren veranstaltenden Menschen gefüllt. Es stank dermaßen nach Urin, erbrochenem und mehr. Die Menschen haben ein Anrecht, irgendwann ihre Erholungszeit anzutreten. Feiern darf nicht über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestellt werden.
Es beginnt am Tag des „Schlagermove“, dass diverse Straßen gesperrt werden. Die Anwohnerinnen und Anwohner, auch in Altona-Altstadt, haben durch Straßensperrungen und herumirrende Fahrzeuge kaum eine Möglichkeit, aus ihrem Viertel herauszukommen. Die Belästigung durch enormen Lärm, Dreck, Urinierer, sich Übergebende und mehr ist absolut indiskutabel. Niemand in den beiden Stadtteilen (St. Pauli und Altona-Altstadt) möchte diese Veranstaltung aus eben diesen Gründen vor ihrer Haustür haben.
Seit die Harley Days aus St. Pauli verbannt wurden, ist dort während dieser „Tage“ ein fast normales Leben möglich. Warum klappt es nicht, für die kommerzielle Veranstaltung „Schlagermove“ einen dafür besser geeigneten Ort zu finden, der die Anwohnerinnen und Anwohner in ihren Bürgerrechten nicht so stark einschränkt?“
Das Bezirksamt gibt mit Schreiben vom 16.08.2023 folgende Stellungnahme ab
Verbraucherschutz 4 (VS4) als genehmigende Stelle hat keinen Einfluss auf die Streckenführung. Die Streckenführung wird durch den Veranstalter geplant und mit den Sicherheitsbehörden sowie mit den betroffenen Bezirksämtern (Management des öffentlichen Raumes, Baustellenkoordination) abgestimmt bzw. mit Auflagen belegt.
VS3 hat als zuständige Immissionsschutzbehörde die Warmup- und Aftershowparty auf dem Heiligengeistfeld durch die Vorgabe von Lärmgrenzwerten immissionsschutzrechtlich geregelt. Die Beschallung war bis 24:00 Uhr zulässig, gemäß Nutzungskonzept für das Heiligengeistfeld. Die VS3 vorliegenden Zwischenergebnisse der Messungen (Anmerkung: Der finale Messbericht muss erst bis 31.08.2023 vorgelegt werden.) besagen, dass die immissionsschutzrechtlichen Auflagen für die Warmup- und Aftershowparty auf dem Heiligengeistfeld eingehalten wurden.
Für Lärm der von den Trucks während der Parade ausgeht, besteht keine Zuständigkeit bei VS3.
Vorschlag: bei Antragseingang für den Schlagermove 2024, wovon der City-Ausschuss Kenntnis erhält, soll der Veranstalter eingeladen werden und sein Konzept vorstellen. Dann kann in diesem Gremium über eine Streckenführung diskutiert werden zudem hätte VS4 die Möglichkeit gemäß § 31 Abs. 8 Nr. 2 SOG die Veranstaltung zu versagen, wenn dies in der Bezirksversammlung mehrheitsfähig ist.
Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.