21-2002

Eingabe Räumung Mieter*innengärten durch den Altonaer Bau- und Sparverein eG (Altoba) Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 01.06.2021 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 14.5

Sachverhalt

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport hat sich in seiner Sitzung am 04.05.2021 mit der Eingabe einer Mieterin der Altoba bezüglich der Räumung von Mietergärten befasst. Der Ausschuss hatte beschlossen, die Klimaschutzbeauftragte des Bezirksamtes möge ein klärendes Gespräch mit der Altoba führen.

 

Dies ist zwischenzeitlich erfolgt und das Ergebnis des Gesprächs mit der Einschätzung der Situation seitens der Altoba sowie weiteren Verabredungen in einem Vermerk festgehalten. Auszüge aus dem Vermerk liegen zur Information bei.

 

Gesprächsergebnis:

Am Freitag, den 07.05.2021 hat mit dem Technischen Leiter der Altoba und der Klimaschutzmanagerin des Bezirksamts Altona ein Gespräch bezüglich der Mieter*innengärten stattgefunden. Die Beschwerdesituation stellt sich aus Sicht der Altoba wie folgt dar:

 

  1. Umgang mit Mieter*innengärten bei Neubezug:

    Es gibt keinen Beschluss o.ä. seitens der Altoba, nach dem Mieter*innengärten bei Neubezug standardmäßig gerodet übergeben werden. Es handelt sich vielmehr um sehr wenige Einzelfallentscheidungen (bisher fünf Prozent aller Gärten im Woyrschweg-Ensemble).

 

  1. Mitspracherechte der Genossenschaftsmitglieder

    Bei einer Beteiligung der Genossenschaftsmitglieder ist zwischen Allgemeinflächen und Flächen, die zu einer Wohnung gehören, zu unterscheiden.

 

Hinweise zu 1.

 

  • Der Altoba ist ebenfalls sehr daran gelegen, dass die Gärten in einen guten und ökologisch wertvollen Dauerzustand gebracht werden. Der Beschwerdehinweis, die Gärten würden standardmäßig gerodet übergeben, ist somit nicht korrekt.
  • Nur sehr wenige Gärten (ca. fünf Prozent) wurden bisher in Teilen begründet gerodet. Dies wurde nötig, weil durch Verwilderung Fassadenschäden oder Gefährdungen für angrenzende Straßen (Verkehrssicherheitspflicht) zu erwarten waren oder die neuen Mieter*innen in Abstimmung mit der Altoba eine Neugestaltung wünschten. Solche Maßnahmen finden einvernehmlich mit den zukünftigen Mieter*innen statt. Die Altoba kommt den neuen Mieter*innen bei der Neuanpflanzung entgegen, indem zum Teil erste Pflanzen und heimische, für die Tierwelt wertvolle Gehölze angeschafft und gesetzt werden.
  • Die auf dem Foto gezeigten Gärten sind daher im Einvernehmen mit den jeweiligen Mieter*innen gerodet worden!

 

Hinweise zu 2.

 

  • Die Genossenschaftsmitglieder werden bei der Gestaltung von Allgemeinflächen intensiv eingebunden. Ökologisch wertvolle und attraktive Grünflächen, die zukünftig auch Gemeinschaftsbereiche mit Wildblumenarealen und Nutzpflanzenanbau einschließen, sind der Altoba wichtig.
  • Die Mitbestimmung kann jedoch nicht auf Gärten ausgeweitet werden, die zu einer Wohnung gehören (Mieter*innengärten). Hier sollen die Mieter*innen Freiheiten in der individuellen Gartengestaltung behalten.

 

Weiteres Vorgehen:
 

Der Vorschlag vonseiten des Klimaschutzmanagements, einen bezirklichen Flyer aufzulegen mit Pflanzempfehlungen für ökologisch wertvolle Gärten, der dann auch an Mieter*innen weitergereicht werden kann, wurde von dem technischen Leiter der Altoba sehr begrüßt. Darüber hinaus wird gemeinsam überlegt, wie in den Mietverträgen ggfs. Hinweise und Empfehlungen für die Gartengestaltung aufgenommen werden können, um radikale Eingriffe in Gärten zukünftig möglichst ganz zu vermeiden.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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