21-2320

Einführung einer Baumkaution auf privatem Grund – dem Klima- und Baumschutz zuliebe! So schnell wie möglich! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.10.2021
Sachverhalt

Angesichts der auf uns zurollenden Klimakatastrophe muss der natürliche Klimaschutz (zum Beispiel in Form von konsequentem Baumschutz) auch in Altona dringend mit zahlreichen Maßnahmen vorangetrieben werden. Die grüne Lunge in unserem Bezirk muss sich auch aus stadtklimatischen Gründen schnellstmöglich erholen und darf nicht noch weiter beeinträchtigt werden.

 

Dazu gehört auch der Schutz von Bäumen auf privatem Grund und deren gleichwertiger Ersatz bei (häufig baubedingt) gefällten Bäumen. Bei der Baumbilanz auf privatem Grund (bezogen auf das Jahr 2020) wurde noch einmal deutlich, dass nur bei kümmerlichen ca. vier Prozent der vom Amt (bei Fällgenehmigungen) per Auflage geforderten Ersatzpflanzungen eine reale Nachpflanzung nachgewiesen werden konnte. Dies war in den vorigen Jahren nicht ansatzweise besser (siehe Baumbilanzen der letzten Jahre).

 

Unsere große Anfrage „Jeder Baum zählt – auch jeder private!“ (Drs-Nr. 21-2172) ergab kürzlich, dass auch eine ab Ende 2017 unter anderem für die Vollzugskontrolle vorgehaltene Verwaltungsstelle keinerlei Fortschritte erarbeiten konnte. Dies ist vor dem Hintergrund des dramatischen Klimanotstands in keiner Weise länger hinnehmbar. Deshalb erneuern wir unsere bereits schon einmal in diesem Ausschuss ausführlich formulierte Forderung nach Einführung einer Baumkaution auf privatem Grund.

 

In den „Arbeitshinweisen zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“ der BUKEA (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) - siehe auch §9 der Verordnung zur Neuregelung des Hamburgischen Baumschutzrechts - , an denen sich auch das Bezirksamt orientiert, heißt es: „Um in besonderen Einzelfällen die Durchführung einer angeordneten Ersatzpflanzung zu gewährleisten, kann eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Kosten der Ersatzpflanzung festgesetzt werden…“.

 

Dies vorausgeschickt, empfiehlt der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der Bezirksversammlung Altona, folgenden Beschluss zu verabschieden:

 

  1. Die Hinterlegung einer Baumkaution bei jeder vom Amt erteilten Auflage zur Durchführung einer Ersatzpflanzung auf privatem Grund.

 

  1. Die zu zahlende Summe muss mindestens die Höhe der Ausgleichszahlung für eine gleichwertige Ersatzpflanzung haben. Die Mindestsumme beträgt 1.000 Euro.
  2. Die Kaution soll gemeinsam mit der Fällgenehmigung erhoben und erst zurückgezahlt werden, wenn die Durchführung der Pflanzungen schriftlich und durch geeignete Fotos sowie Quittungen belegt worden ist. Erfolgt dieser schriftliche Nachweis mit den entsprechenden Belegen nicht oder nur unzureichend, wird die Kaution einbehalten und für den Baumschutz an anderer Stelle orts- und zeitnah verwandt.
  3. Die Umsetzung der Kautionseinführung erfolgt so schnell wie möglich. Das Amt sucht nach einem vereinfachten bürokratiearmen Verfahren, bei dem möglichst wenig personelle Ressourcen beansprucht werden.

 

Petitum/Beschluss

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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten

 

Anhänge

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