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Eine Trinkwasserstelle für die Besucher*innen der Einrichtung „Alimaus“ auch außerhalb der Öffnungszeiten Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und CDU (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 8.11

Sachverhalt

Die Tageseinrichtung für obdachlose Menschen „Alimaus“ im Walter-Möller-Park westlich der Reeperbahn bietet seit vielen Jahrzehnten eine lebenswichtige Anlaufstelle. Neben der Ausgabe von Mahlzeiten sowie Schutz- und Aufenthaltsmöglichkeiten am Tag gehören auch eine Kleiderkammer und eine wöchentliche ärztliche Versorgung zu ihren Angeboten.

Gerade in den warmen Sommermonaten besteht für viele Besucher*innen ein erhöhter Bedarf an kostenlosem und sauberem Trinkwasser. Dieser kann aus den Innenräumen der Einrichtung nur unzureichend gedeckt werden – insbesondere, weil außerhalb der Öffnungszeiten keinerlei Zugang zu Trinkwasser besteht.

Der Zugang zu kostenfreiem Trinkwasser ist jedoch nicht nur in Hitzeperioden ein grundlegendes menschenrechtliches Bedürfnis. Die Stadtreinigung Hamburg und HAMBURG WASSER kommen diesem Bedarf bereits an vielen Orten im Stadtgebiet durch Trinkwasserzapfstellen an öffentlichen Toiletten sowie durch Trinkwasserbrunnen nach. Beispiele hierfür sind die Trinkwasseranlage an der öffentlichen Toilette auf der Reeperbahn oder am Kemal-Altun-Platz. Diese bieten die Möglichkeit, Flaschen verschiedener Größen aufzufüllen; überschüssiges Wasser wird in einer separaten Auffangschale für Tiere gesammelt.

Die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist eine gesetzliche Aufgabe, für die neben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) auch die Bezirke verantwortlich sind.

Vor diesem Hintergrund sollte in unmittelbarer Nähe der Alimaus – entweder auf dem Grundstück der Einrichtung oder im angrenzenden Walter-Möller-Park – eine Trinkwasserzapfstelle oder ein Trinkwasserbrunnen errichtet werden. Eine solche Anlage könnte zumindest während des Sommerhalbjahres den täglichen Bedarf der vielen hundert Besucher*innen niedrigschwellig decken. Aufgrund der hohen sozialen Akzeptanz und der Selbstregulation der Nutzer*innen ist zudem von einer gewissen Schutzwirkung gegen Vandalismus auszugehen. Die Nähe zu bestehenden Hydranten dürfte die investiven Kosten zusätzlich begrenzen.

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung einer Trinkwasserzapfstelle – gegebenenfalls in Verbindung mit einer öffentlichen Toilette – oder alternativ eines Trinkwasserbrunnens in unmittelbarer Nähe der Alimaus durch HAMBURG WASSER oder Stadtreinigung Hamburg bereits zum Beginn des Sommerhalbjahres 2026 ermöglicht werden kann.
  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten zu prüfen, wie aus investiven bezirklichen Mitteln – in enger Abstimmung mit der unter Ziff. 1 genannten Fachbehörde – ein wesentlicher Beitrag zur schnellen Realisierung einer Trinkwasserzapfstelle oder eines Trinkwasserbrunnens geleistet werden kann.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Walter-Möller-Park Kemal-Altun-Platz Reeperbahn Alimaus

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