Eine Trinkwasserstelle für die Besucher*innen der Einrichtung „Alimaus“ auch außerhalb der Öffnungszeiten Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und CDU (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 8.11
Die Tageseinrichtung für obdachlose Menschen „Alimaus“ im Walter-Möller-Park westlich der Reeperbahn bietet seit vielen Jahrzehnten eine lebenswichtige Anlaufstelle. Neben der Ausgabe von Mahlzeiten sowie Schutz- und Aufenthaltsmöglichkeiten am Tag gehören auch eine Kleiderkammer und eine wöchentliche ärztliche Versorgung zu ihren Angeboten.
Gerade in den warmen Sommermonaten besteht für viele Besucher*innen ein erhöhter Bedarf an kostenlosem und sauberem Trinkwasser. Dieser kann aus den Innenräumen der Einrichtung nur unzureichend gedeckt werden – insbesondere, weil außerhalb der Öffnungszeiten keinerlei Zugang zu Trinkwasser besteht.
Der Zugang zu kostenfreiem Trinkwasser ist jedoch nicht nur in Hitzeperioden ein grundlegendes menschenrechtliches Bedürfnis. Die Stadtreinigung Hamburg und HAMBURG WASSER kommen diesem Bedarf bereits an vielen Orten im Stadtgebiet durch Trinkwasserzapfstellen an öffentlichen Toiletten sowie durch Trinkwasserbrunnen nach. Beispiele hierfür sind die Trinkwasseranlage an der öffentlichen Toilette auf der Reeperbahn oder am Kemal-Altun-Platz. Diese bieten die Möglichkeit, Flaschen verschiedener Größen aufzufüllen; überschüssiges Wasser wird in einer separaten Auffangschale für Tiere gesammelt.
Die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist eine gesetzliche Aufgabe, für die neben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) auch die Bezirke verantwortlich sind.
Vor diesem Hintergrund sollte in unmittelbarer Nähe der Alimaus – entweder auf dem Grundstück der Einrichtung oder im angrenzenden Walter-Möller-Park – eine Trinkwasserzapfstelle oder ein Trinkwasserbrunnen errichtet werden. Eine solche Anlage könnte zumindest während des Sommerhalbjahres den täglichen Bedarf der vielen hundert Besucher*innen niedrigschwellig decken. Aufgrund der hohen sozialen Akzeptanz und der Selbstregulation der Nutzer*innen ist zudem von einer gewissen Schutzwirkung gegen Vandalismus auszugehen. Die Nähe zu bestehenden Hydranten dürfte die investiven Kosten zusätzlich begrenzen.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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