Eine Trinkwasserstelle für die Besucher*innen der Einrichtung Alimaus auch außerhalb der Öffnungszeiten Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und CDU (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 8.11
Die Tageseinrichtung für obdachlose Menschen „Alimaus“ im Walter-Möller-Park westlich derReeperbahn bietet seit vielen Jahrzehnten eine lebenswichtige Anlaufstelle. Neben derAusgabe von Mahlzeiten sowie Schutz- und Aufenthaltsmöglichkeiten am Tag gehören aucheine Kleiderkammer und eine wöchentliche ärztliche Versorgung zu ihren Angeboten.
Gerade in den warmen Sommermonaten besteht für viele Besucher*innen ein erhöhter Bedarfan kostenlosem und sauberem Trinkwasser. Dieser kann aus den Innenräumen der Einrichtungnur unzureichend gedeckt werden – insbesondere, weil außerhalb der Öffnungszeiten keinerleiZugang zu Trinkwasser besteht.
Der Zugang zu kostenfreiem Trinkwasser ist jedoch nicht nur in Hitzeperioden eingrundlegendes menschenrechtliches Bedürfnis. Die Stadtreinigung Hamburg und HAMBURGWASSER kommen diesem Bedarf bereits an vielen Orten im Stadtgebiet durchTrinkwasserzapfstellen an öffentlichen Toiletten sowie durch Trinkwasserbrunnen nach.Beispiele hierfür sind die Trinkwasseranlage an der öffentlichen Toilette auf der Reeperbahnoder am Kemal-Altun-Platz. Diese bieten die Möglichkeit, Flaschen verschiedener Größenaufzufüllen; überschüssiges Wasser wird in einer separaten Auffangschale für Tiere gesammelt.
Die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist eine gesetzliche Aufgabe, für dieneben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) auch die Bezirkeverantwortlich sind.
Vor diesem Hintergrund sollte in unmittelbarer Nähe der Alimaus – entweder auf demGrundstück der Einrichtung oder im angrenzenden Walter-Möller-Park – eineTrinkwasserzapfstelle oder ein Trinkwasserbrunnen errichtet werden. Eine solche Anlagekönnte zumindest während des Sommerhalbjahres den täglichen Bedarf der vielen hundertBesucher*innen niedrigschwellig decken. Aufgrund der hohen sozialen Akzeptanz und derSelbstregulation der Nutzer*innen ist zudem von einer gewissen Schutzwirkung gegenVandalismus auszugehen. Die Nähe zu bestehenden Hydranten dürfte die investiven Kostenzusätzlich begrenzen.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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