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Eine Trinkwasserstelle für die Besucher*innen der Einrichtung „Alimaus“ auch außerhalb der Öffnungszeiten Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und CDU (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Ö 8.11

Sachverhalt

Die Tageseinrichtung für obdachlose Menschen „Alimaus“ im Walter-Möller-Park westlich derReeperbahn bietet seit vielen Jahrzehnten eine lebenswichtige Anlaufstelle. Neben derAusgabe von Mahlzeiten sowie Schutz- und Aufenthaltsmöglichkeiten am Tag gehören aucheine Kleiderkammer und eine wöchentliche ärztliche Versorgung zu ihren Angeboten.

Gerade in den warmen Sommermonaten besteht für viele Besucher*innen ein erhöhter Bedarfan kostenlosem und sauberem Trinkwasser. Dieser kann aus den Innenräumen der Einrichtungnur unzureichend gedeckt werden insbesondere, weil außerhalb der Öffnungszeiten keinerleiZugang zu Trinkwasser besteht.

Der Zugang zu kostenfreiem Trinkwasser ist jedoch nicht nur in Hitzeperioden eingrundlegendes menschenrechtliches Bedürfnis. Die Stadtreinigung Hamburg und HAMBURGWASSER kommen diesem Bedarf bereits an vielen Orten im Stadtgebiet durchTrinkwasserzapfstellen an öffentlichen Toiletten sowie durch Trinkwasserbrunnen nach.Beispiele hierfür sind die Trinkwasseranlage an der öffentlichen Toilette auf der Reeperbahnoder am Kemal-Altun-Platz. Diese bieten die glichkeit, Flaschen verschiedener Größenaufzufüllen; überschüssiges Wasser wird in einer separaten Auffangschale für Tiere gesammelt.

Die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist eine gesetzliche Aufgabe, für dieneben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) auch die Bezirkeverantwortlich sind.

Vor diesem Hintergrund sollte in unmittelbarer Nähe der Alimaus entweder auf demGrundstück der Einrichtung oder im angrenzenden Walter-Möller-Park eineTrinkwasserzapfstelle oder ein Trinkwasserbrunnen errichtet werden. Eine solche Anlagennte zumindest während des Sommerhalbjahres den täglichen Bedarf der vielen hundertBesucher*innen niedrigschwellig decken. Aufgrund der hohen sozialen Akzeptanz und derSelbstregulation der Nutzer*innen ist zudem von einer gewissen Schutzwirkung gegenVandalismus auszugehen. Die Nähe zu bestehenden Hydranten dürfte die investiven Kostenzusätzlich begrenzen.

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

  1. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung einer Trinkwasserzapfstelle – gegebenenfalls in Verbindung mit einer öffentlichen Toilette – oder alternativ eines Trinkwasserbrunnens in unmittelbarer Nähe der Alimaus durch HAMBURG WASSER oder Stadtreinigung Hamburg bereits zum Beginn des Sommerhalbjahres 2026 ermöglicht werden kann.
  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten zu prüfen, wie aus investiven bezirklichen Mitteln – in enger Abstimmung mit der unter Ziff. 1 genannten Fachbehörde – ein wesentlicher Beitrag zur schnellen Realisierung einer Trinkwasserzapfstelle oder eines Trinkwasserbrunnens geleistet werden kann.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.11.2025
Ö 8.11
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Walter-Möller Park

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