22-0725

E-Scooter-Chaos flächendeckend eindämmen Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 8.2

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona begrüßt, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) E-Scooter zukünftig als Sondernutzung einstuft und daher eine verbesserte Handhabung gegenüber Verstößen möglich ist. Dies hat die Bezirksversammlung Altona bereits vor einiger Zeit gefordert (vgl. Drs. 21-3974).

Falsch abgestellte E-Scooter sind insbesondere für Personen, die mobilitätseingeschränkt sind und ggf. auf Hilfsmittel angewiesen sind, Personen mit Kinderwagen o. Ä. sowie sehbeeinträchtigte Personen nicht nur ein Hindernis, sondern stellen zum Teil auch eine Gefahrenquelle dar. Studien und Erhebungen in letzter Zeit zeigen zudem, dass der Beitrag von E-Scootern zur Mobilitätswende eher gering erscheint und häufig die Nutzung für Strecken erfolgt, die gut auch zu Fuß bewältigt werden können.

Feste Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen (Geofencing) können die Gehwege entlasten, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußnger*innen erhöhen. Langfristig wirken sich die Abstellflächen auf ein besseres Nutzer*innenverhalten aus. Die Entgelte aus der Sondernutzung können für eine Offensive bei den Abstellflächen eingesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der Ankündigung der BVM weist die Bezirksversammlung Altona darauf hin, dass in diesem Zusammenhang auch überprüft werden sollte, inwieweit die Abstellflächen nebst Verbotszonen insbesondere im Westen des Bezirks ausgeweitet werden können. Auch die allgemeine Verhinderung vom falschen Abstellen der E-Scooter durch technische Maßnahmen (z.B. Mittels GPS definierte Abstellbereiche o.ä.) sollte geprüft werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,

  1. die Abstellflächen in Kombination mit Abstellverbotszonen deutlich auszuweiten. Dies soll insbesondere in Bereichen erfolgen, in denen ein Abstellen ohne Verstöße gegen die StVO nicht oder kaum möglich ist bzw. eine hohe Verstoßdichte festgestellt wird;
  1. eine Bedarfsmeldung an die BVM zu richten, falls aufgrund von Personalknappheit Abstellflächen nicht umgesetzt werden können;
  1. eine Bedarfsmeldung an die BVM zu richten, falls in bestimmten Lagen ein Abstellflächennetz geschaffen werden soll;
  1. ein schlankes Antragsverfahren für die Sondernutzung bei hvv switch Flächen zu etablieren.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß 27 BezVG gebeten die Vereinbarung mit den Anbietenden der E-Scooter dahingehend zu ändern, dass ein Abstellen der E-Scooter im Widerspruch zur StVO (insbesondere Nicht-Einhaltung der Restgehwegbreite und Zustellen von Fuß- und Radwegen, Abstellen auf Fußngerüberwegen oder Ampelbereichen etc.) technisch unterbunden wird.

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.02.2025
Ö 8.2
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.