E-Scooter-Chaos flächendeckend eindämmen Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 8.2
Die Bezirksversammlung Altona begrüßt, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) E-Scooter zukünftig als Sondernutzung einstuft und daher eine verbesserte Handhabung gegenüber Verstößen möglich ist. Dies hat die Bezirksversammlung Altona bereits vor einiger Zeit gefordert (vgl. Drs. 21-3974).
Falsch abgestellte E-Scooter sind insbesondere für Personen, die mobilitätseingeschränkt sind und ggf. auf Hilfsmittel angewiesen sind, Personen mit Kinderwagen o. Ä. sowie sehbeeinträchtigte Personen nicht nur ein Hindernis, sondern stellen zum Teil auch eine Gefahrenquelle dar. Studien und Erhebungen in letzter Zeit zeigen zudem, dass der Beitrag von E-Scootern zur Mobilitätswende eher gering erscheint und häufig die Nutzung für Strecken erfolgt, die gut auch zu Fuß bewältigt werden können.
Feste Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen (Geofencing) können die Gehwege entlasten, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußgänger*innen erhöhen. Langfristig wirken sich die Abstellflächen auf ein besseres Nutzer*innenverhalten aus. Die Entgelte aus der Sondernutzung können für eine Offensive bei den Abstellflächen eingesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der Ankündigung der BVM weist die Bezirksversammlung Altona darauf hin, dass in diesem Zusammenhang auch überprüft werden sollte, inwieweit die Abstellflächen nebst Verbotszonen insbesondere im Westen des Bezirks ausgeweitet werden können. Auch die allgemeine Verhinderung vom falschen Abstellen der E-Scooter durch technische Maßnahmen (z.B. Mittels GPS definierte Abstellbereiche o.ä.) sollte geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten,
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß 27 BezVG gebeten die Vereinbarung mit den Anbietenden der E-Scooter dahingehend zu ändern, dass ein Abstellen der E-Scooter im Widerspruch zur StVO (insbesondere Nicht-Einhaltung der Restgehwegbreite und Zustellen von Fuß- und Radwegen, Abstellen auf Fußgängerüberwegen oder Ampelbereichen etc.) technisch unterbunden wird.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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