21-4024

Droht Behörden und Amtsträgern ein Auftrittsverbot in sozialen Medien? Kleine Anfrage von Rose Pauly (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.05.2023
Sachverhalt

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte weist unter Bezug auf die Daten-Sammelleidenschaft des Facebook-Konzerns META auf die Rechtswidrigkeit der Facebook-Seite des Senats hin. Zuvor wurde bereits das Bundespresseamt vom Bundesdatenschutzbeauftragten angewiesen, die Facebook-Seite der Bundesregierung abzuschalten. Die persönlichen Daten von Besuchern dieser Seiten seien nicht geschützt, würden vielmehr vom Konzern abgegriffen und lukrativ vermarktet.

Sollte dieser stimmen, ergeben sich gravierende Auswirkungen auf die Nutzung sozialer Medien durch Behörden und Amtsträger.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Altonaer Behörden und in Altona ansässige öffentliche Unternehmen haben einen eigenen Auftritt in sozialen Medien?

 

  1. Welche Altonaer Amtsträger haben daneben einen eigenen Auftritt in ihrer Amtsfunktion in sozialen Medien?

 

  1. Welche Social-Media-Plattformen werden genutzt?

 

  1. Wie beurteilt die Altonaer Verwaltung die Rechtslage?

 

  1. Mit welchen Personalkapazitäten wird der Social-Media-Auftritt des Bezirksamts Altona gedeckt?

 

  1. Ist es das Bestreben der Bezirksamtsleitung, den Social-Media-Auftritt parteipolitisch neutral darzustellen?

 

  1. Falls ja, wie wird dies gewährleistet?

 

  1. Welche Konsequenzen wird das Bezirksamt Altona ziehen, sollte sich die Verfassungswidrigkeit bestätigen?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Das Bezirksamt Altona betreibt sowohl für das Bezirksamt sowie zusätzlich für das Zentrale Fundbüro Hamburg Social-Media-Auftritte.

Zu weiteren, ggf. im Bezirk Altona ansässigen öffentlichen Unternehmen liegen diesbezüglich keine Informationen vor.

 

Zu 2:

Keine.

 

Zu 3:

Das Bezirksamt nutzt Twitter und Instagram.

 

Zu 4:

Das Bezirksamt Altona steht zu dieser Thematik im Austausch mit der Senatskanzlei.

 

Zu 5:

Für diese Tätigkeit beschäftigt das Bezirksamt eine Social-Media-Referentin (1,0 VZÄ), die gleichzeitig auch den Pressesprecher vertritt.

 

Zu 6:

Ja.

 

Zu 7:

Der Social-Media-Auftritt des Bezirksamtes dient ausschließlich dazu, die Öffentlichkeit über das Verwaltungshandeln des Bezirksamtes zu informieren und dazu eine niedrigschwellige Austausch- oder Feedbackmöglichkeit für die Bürger*innen anzubieten. Parteipolitische Informationen werden über den Social-Media-Auftritt nicht vermittelt.

 

Zu 8:

Siehe Antwort zu Frage 4.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

ohne