20-5657

Dringlichkeitsscheine für die Bewohner der „Villa Dunkelbunt“ Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.02.2019
Sachverhalt

Nachdem sich AnwohnerInnen, BewohnerInnen und der Investor Köhler & van Bargen bezüglich des Eckgrundstücks Barnerstraße/ Bahrenfelderstraße auf ein Abriss- und Neubauverfahren für diese Eckbebauung geeinigt haben, das den jetzigen BewohnerInnen, insbesondere der sog. Villa Dunkelbunt, ein Rückkehrrecht ermöglichen soll, gefährdet nun das Bezirksamt dieses Abkommen durch die Verweigerung von Dringlichkeitsscheinen für die BewohnerInnen der Villa Dunkelbunt, da diese nur befristete Mietverträge und somit keinen Anspruch auf Dringlichkeitsscheine hätten. Ohne diese kann die steg die bereits vereinbarten Zwischen-Nutzungswohnungen nicht bereitstellen.

Um das ganze Verfahren nicht kurz vor seinem Abschluss zu gefährden, wird das Bezirksamt nach § 19 BezVG verpflichtet, die erforderlichen Dringlichkeitsscheine auszustellen.

Anhänge

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