Dringend mehr "Wert" auf Grundwasserschutz und -neubildung legen! Kleine Anfrage von Wolfgang Ziegert (Fraktion DIE LINKE)
Der Hamburger Sommer 2020 war der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1891. Allein 12 Tage nacheinander überschritten die Temperaturen die 30 Grad Celsius – Marke.
Schon die beiden regenarmen Dürre- und Hitzesommer des letzten und vorletzten Jahres verursachten eine empfindliche Grundwasserabnahme. Die Auswirkungen der weltweit zunehmenden klimakatastrophalen Wetterextreme sind immer mehr auch in Altona spür- und sichtbar. So sind z.B. viele Waldböden bis in die Tiefen ausgetrocknet. In diesem Jahr führte der Mangel an Grundwasser zu einem massiven (auch für Nichtfachleute sichtbaren) Waldsterben im größten Altonaer Waldgebiet, dem Klövensteen. Nicht nur die Sitkafichten, die davon aktuell extrem betroffen sind, sondern auch andere Baumarten wie Buchen sind dadurch bedroht.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
a.) Macht sich das Altonaer Bezirksamt Gedanken zum angespannten Grundwasserspiegel in Altona? Gibt es einen bezirklichen Maßnahmenplan? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und wann sollen sie umgesetzt werden? Gibt es kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, für die sich das Altonaer Bezirksamt bei der Hamburger Fachbehörde einsetzt? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu1:
Nach dem dritten Sommer mit geringen Niederschlägen in Folge haben insbesondere die Jungbäume, aber auch zunehmend Altbaumbestände gelitten. So ist der Aufwand zur Pflege und Unterhaltung der Bäume zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in den letzten Jahren deutlich angestiegen.
Der ältere Baumbestand hat mit seinen Wurzeln tiefere Bodenschichten erschlossen und bezieht von dort seinen Wasserbedarf. Durch tiefgründige Austrocknung und Verringerung der Bodenwasservorräte ist es hier zu Ausfällen gekommen.
Zu 2 bis 5:
Das Bezirksamt Altona kann hierzu keine Aussagen treffen. Zum Thema Grundwasserschutz und –neubildung liegt die Zuständigkeit bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) in der dortigen Abteilung Wasserwirtschaft (W1).
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