Die Stadtteilkantine La Cantina muss in Ottensen - möglichst am Standort Hohenesch 68 - erhalten bleiben! Dringlicher Antrag der Fraktion von DIE LINKE und GRÜNE (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 9.9
Die Stadtteilkantine „La Cantina“ ist ein gut angenommenes und unverzichtbares soziales Angebot im Stadtteil Ottensen. Es sollten daher alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um es auch in Zukunft am bisherigen Standort Hohenesch 68 weiterbetreiben zu können. Nach den vorliegenden Informationen sind die im Bestandsgebäude mit Blick auf Statik (Keller) und Brandschutz (Sicherer 2. Fluchtweg in den Hinterhof) notwendigen Sanierungsarbeiten während eines Weiterbetriebs der Kantine realisierbar und daher eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund der Sanierungsarbeiten nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund sollte das Bezirksamt den Träger Kooperation Arbeiten, Lernen und Ausbildung Hamburg gGmbH (KoALA) dabei unterstützen, mit dem Eigentümer eine baufachlich und wirtschaftlich langfristig tragfähige Absicherung der Stadtteilkantine am Standort Hohenesch 68 auszuhandeln und den Eigentümer dazu bewegen, seine Kündigung zurückzunehmen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Folgendes beschließen:
1.1 Gespräche mit dem Eigentümer/Vermieter der bestehenden Räumlichkeiten im Gebäude Hohenesch 68 im Rahmen des beim Bezirksamt anhängigen bauordnungsrechtlichen Verfahrens zu führen, um eine Ausführung der aus Gründen der Statik und des Brandschutzes erforderlichen Sanierungsmaßnahmen während eines weiterlaufenden Kantinenbetriebs zu ermöglichen sowie den Eigentümer dazu zu bewegen, seine Kündigung wieder zurückzunehmen;
1.2 sollte keine Einigung mit dem derzeitigen Eigentümer zustande kommen, unverzüglich einen möglichen alternativen Standort in Ottensen zu suchen und alles bereits für einen möglichen Umzug vorzubereiten;
1.3 den Träger KoALA vorsorglich bei der Suche von Ersatzräumlichkeiten für die Stadtteilkantine „La Cantina“ im Stadtteil Ottensen zu unterstützen;
1.4 dem Sozialausschuss insbesondere über Sachstand und Ergebnisse zu den Nrn. 1.1 und 1.2 zügig zu berichten.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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