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Die Freiwillige Feuerwehr Lurup bleibt dauerhaft an ihrem bewährten Standort! Antrag der Fraktionen von DIE LINKE, SPD, GRÜNE, CDU und FDP (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 7.9

Sachverhalt

Bereits mit mehreren Beschlüssen hat sich die Bezirksversammlung Altona seit Oktober 2023 dafür eingesetzt, die Feuerwache FF Lurup an einem Standort in geeigneter zentraler Lage des Stadtteils zu erhalten. Inzwischen ist klar geworden, dass weder ein Neubau mit einer gestapelten Nutzung Feuerwache/Wohnen am bisherigen Standort „Stückweg 4/Ecke Luruper Hauptstraße“, noch der vorgeschlagene Ausweichstandort an der gegenüberliegenden Straßenseite der Luruper Hauptstraße realisierbar ist. Nach aktuellem Stand ist auf dem städtischen Grundstück „Stückweg/Ecke Luruper Hauptstraße“ zudem kein Wohnungsbau vorgesehen. Da sich das Grundstück im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindet, besteht die rechtliche Möglichkeit, den 2030 endenden Pachtvertrag weiter zu verlängern. So kann die Feuerwache der FF Lurup an ihrem über Jahrzehnte bewährten Standort auf Dauer gesichert werden, sofern die zuständigen Fachbehörden des Senats den politischen Willen dazu aufbringen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Finanzbehörde sowie der Landesbetrieb Immobilienwirtschaft und Grundvermögen werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, schnellstmöglich die Nutzung des städtischen Grundstücks „Stückweg Hausnummer 4“ (Stückweg/ Ecke Luruper Hauptstraße) als Standort für die Feuerwache FF Lurup grundstücksrechtlich dauerhaft z.B. durch vorzeitige Verlängerung des bestehenden Pachtvertrags über 2030 hinaus abzusichern.

 

  1. Die Berde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert in Absprache mit der Finanzbehörde und soweit erforderlich mit weiteren in ihrer Zuständigkeit berührten Fachbehörden z.B. der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration sowie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen einen modernen und kapazitätsgerechten mindestens zweiständigen Neubau der Feuerwache FF Lurup am bisherigen Standort „Stückweg 4“ voranzutreiben.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, das Vorhaben eines Neubaus der Feuerwache FF Lurup am bisherigen Standort gegenüber den zuständigen Fachbehörden zu unterstützen.

 

  1. Die Wehrführung der FFW Lurup, Bereichs- und Landesbereichsführung der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg sind in das weitere Vorgehen einzubeziehen.

 

  1. Dem Hauptausschuss ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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