Die Fahrradstaffel stärken: Verkehrssicherheitsarbeit zum Überholabstand ausbauen Alternativantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 21-3776.1
Die Hamburger Fahrradstaffel der Polizei Hamburg besteht bereits seit 1996 in wechselnden Besetzungen. Über viele Jahre waren zehn Polizeibeamt:innen von April bis Oktober im gesamten Hamburger Stadtgebiet auf ihren Fahrrädern im Einsatz. Von November bis März reduzierte sich das Team auf fünf Mitarbeiter:innen. Organisatorisch ist Hamburgs erste Fahrradstaffel der Verkehrsdirektion 2 in der Stresemannstraße in Bahrenfeld angegliedert. Es gibt seit wenigen Jahren zwei weitere Fahrradstaffeln, die an die Verkehrsdirektion 3 in der Rennbahnstraße in Marienthal und die Verkehrsdirektion 4 im Großmoorring in Neuland angegliedert sind. Am 30.04.2021 hatten die drei Fahrradstaffeln zusammen 17 Mitarbeiter:innen. Es wird eine Gesamtstärke von zehn Mitarbeiter:innen pro Fahrradstaffel angestrebt. Das Besondere ist die gesamtstädtische Zuständigkeit. Die Hamburger Fahrradstaffeln führen oftmals gemeinsam Großkontrollen durch. Die Fahrradstaffeln zeichnen sich durch ihre hohe Effektivität aus und ermöglichen es, Gefahren aus der Sicht des Radverkehrs zu erkennen, gegen die Gefährdungen konsequent einzuschreiten und die Verkehrssicherheitsarbeit voranzubringen.
Ziel der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit in Hamburg ist es, Verkehrsunfälle, insbesondere solche mit tödlichen oder schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, zu verhüten und Behinderungen und Belästigungen weit möglichst zu vermeiden. Die Inhalte der Verkehrssicherheitsarbeit orientieren sich dabei an politischen Vorgaben und werden auf Basis von Unfallanalysen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zielgerichtet und ursachenbezogen entwickelt (vgl. Drs. 21-2119) Die drei Hamburger Fahrradstaffeln sind ein wichtiger Bestandteil der Hamburger Polizei zur Umsetzung der Vision ZERO-Strategie und Erhöhung der Verkehrssicherheit in Hamburg. 2020 wurde durch die Fahrradstaffel eine Großkontrolle mit dem Schwerpunkt der Überwachung von Seitenabstandverstößen durchgeführt. Darüber hinaus wurden Seitenabstandverstöße durch die Fahrradstaffel im Rahmen der täglichen Streifenfahrten, zielgerichteter Maßnahmen sowie Schwerpunkteinsätze überwacht. 2020 erfolgte im Rahmen von vier Großkontrollen der Fahrradstaffel die Einrichtung von Kontrollstellen zur Ahndung von Abbiege- und Vorfahrtverstößen. Darüber hinaus wurden Abbiege- und Vorfahrtverstöße durch die Fahrradstaffel im Rahmen der täglichen Streifenfahrten, zielgerichteter Maßnahmen sowie Schwerpunkteinsätze überwacht (vgl. Drs. 21-1772).
Das Forum Verkehrssicherheit hat im Jahr 2020 eine Überholabstand-Kampagne durchgeführt und hierfür drei HVV-Busse sowie Dienstfahrzeuge der Stadt und städtischer Unternehmen mit einer Überholabstand-Grafik bekleben lassen. Zudem wurden Roadside Screens, Litfasssäulen, Dachwerbung auf Taxen und Werbung auf einigen gewerblichen Lastenfahrrädern gebucht.
Überholabstand-Kontrollen wurden in Hamburg bereits mittels Kamera-Wagen durchgeführt und mit dem Maßstab der Armlänge vom Fahrrad aus. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m (§ 5 Absatz 4 Satz 3 StVO). Wenn Kinder, ältere Menschen oder Hilfsbedürftige überholt werden, kann gemäß Rechtsprechung ein Mindestüberholabstand von 2 m erforderlich sein. Der Senator für Inneres und Sport wollte 2021 die Ausrüstung der Fahrradstaffel mit Überholabstand-Sensoren prüfen lassen. Die Fahrradstaffel Ost interessierte sich ebenfalls für den Test von Überholabstand-Sensoren. Im Juni 2022 wurde eine Fahrradstaffel in Hamburg erstmals mit Speed-Pedelecs ausgestattet, so dass Kontrollen im Fahrbahnverkehr bereits deutlich effektiver erfolgen können.
Im Dezember 2022 stellte ein:e Bürger:in im Verkehrsausschuss eine Auswertung einer signifikanten Anzahl an Überholvorgängen in der Wedeler Landstraße vor (Drs. 21-3604). Die Messungen mit dem sogenannten Open Bike Sensor starteten im Jahr 2021. Die Straße Wedeler Landstraße ist zweispurig und zugleich nur zweistreifig mit einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung. Das Überholen Radfahrender mit Autos und Lkw ist nur auf der Gegenfahrbahn rechtlich zulässig. Dennoch überholte mit 54 Prozent der Großteil der Kraftfahrzeugführenden den:die Radfahrer:in mit nicht ausreichendem Überholstand: 39 % hielten nur 1 m bis unter 1,5 m Überholabstand ein, 15 % hielten weniger als 1 m Überholabstand ein. In 1 % der Fälle betrug der Abstand lediglich 0,25 m bis 0,5 m. Jeder Mensch kann nachempfinden, wie unangenehm es ist, auf dem Fahrrad knapp überholt zu werden und vorsätzlich, fahrlässig oder nur unachtsam bedrängt zu werden. Dadurch weichen viele Radfahrende auf Gehwege aus, was erhebliches Konfliktpotenzial mit zu Fuß Gehenden und Gefährdungen verursacht und nicht erlaubt ist. Es schreckt vor allem in den äußeren Gebieten Altonas viele Menschen ab Fahrrad zu fahren, wenn Verkehrsteilnehmende sich aufgrund des knappen Überholens in anderen Verkehrsmitteln sicherer als auf dem Rad fühlen.
Die Ergebnisse der Datenerhebung in der Wedeler Landstraße stehen beispielhaft für das Verhalten in vielen Straßen im Bezirk Altona. Daher sehen wir dringenden Handlungsbedarf insbesondere die Präventionsarbeit zum Überholabstand fortzuführen und auszubauen. Die Berichterstattung zu repressiven Maßnahmen wie Überholabstand-Kontrollen kann den gewünschten Präventionseffekt effektiv erreichen, indem einer breiten Masse der Bevölkerung die Verkehrsregeln durch die wiederkehrende Aufklärungsarbeit verdeutlicht werden.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Folgendes:
Die Bezirksversammlung Altona empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG bezogen auf den Bezirk Altona:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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