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Die Digitalisierung machts möglich! Öffentlichkeit der bezirklichen Gremienarbeit in der Pandemie herstellen Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

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Gremium
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28.01.2021
Sachverhalt

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie haben zu einem Modernisierungsschub in der öffentlichen Verwaltung geführt.

 

Mit dem Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie hat die Bürgerschaft im Mai 2020 für Fälle, in denen die Beratungen eines Ausschusses an einem Ort aufgrund äußerer, nicht kontrollierbarer Umstände erheblich erschwert sind, die Durchführung von Sitzungen im Wege von Video- und Telefonkonferenzen ermöglicht. Diese Regelungen haben die Hamburger Bezirksversammlungen in ihre Geschäftsordnungen übernommen.

 

Die neu gefasste gesetzliche Regelung, § 13 Abs. 3 Satz 4 BezVG* legt fest, dass digital ausgeführte Beratungen grundsätzlich nicht öffentlich tagen. Es ist davon auszugehen, dass fraktionsübergreifend Konsens darüber herrscht, dass die Arbeit der Bezirksversammlungen davon lebt, dass die Sitzungen und Entscheidungsprozesse der Öffentlichkeit zugänglich sind. Ausdrücklich davon auszunehmen sind Jugendhilfeausschüsse mit ihren Unterausschüssen.

 

Die Praxis aus den letzten Wochen hat gezeigt, dass Referenten, Sachkundige und Bürgerinnen per Videoübertragung durchaus unkompliziert zugeschaltet werden können. Grundvoraussetzung ist eine adäquate Ausstattung der Verwaltung mit Hard- und Software, wie z. B. leistungsstarken Accounts, die höhere Teilnehmerzahlen zulassen.

 

Eine dieser Überzeugung Rechnung tragende Konkretisierung der Gesetzeslage steht jedoch aus. Orientierung könnte z. B. die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein § 35 a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt bieten.

 

* https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/70244/arbeitsfaehige_bezirksversammlungen_in_zeiten_von_corona.pdf

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, eventuell über eine Anpassung der Bezirksverwaltungsgesetzes, sicherzustellen,

 

  1. dass Online-Sitzungen der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse sowie der Unterausschüsse grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

 

  1. dass die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden, indem die Regelungen des Gesetzes zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie vom 12.05.2020 (HGVBl 2020, 255) in § 13 Abs. 3 bis 5 angepasst werden.

 

 

Anhänge

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