Die Bezirksversammlung nennen, wenn sie Projekte fördert! Antrag des Präsidiums (Stefanie Wolpert (Fraktion GRÜNE), Henrik Strate (SPD-Fraktion) und Dr. Kaja Steffens (CDU-Fraktion))
Letzte Beratung: 13.10.2022 Hauptausschuss Ö 3
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, künftig in Zuwendungsbescheiden für Projekte, die aufgrund politischer Beschlüsse der Bezirksversammlung bzw. ihrer Ausschüsse mit Politik-, Sonder- oder Stadtteilkulturmitteln gefördert werden, festzulegen, dass bei allen öffentlich wirksamen Darstellungen des:der Zuwendungsempfänger:in (Presseveröffentlichungen, Broschüren, Flyern, Homepages, digitale Veröffentlichungen usw.) die Förderung aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg aufgrund eines Beschlusses der Bezirksversammlung Altona in angemessener Form dargestellt wird.
Zuwendungsempfänger:innen sind zu verpflichten, alle für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmten Materialien sowie entsprechende Darstellungen in digitalen Medien unter Hinzufügung des Logos der Bezirksversammlung
mit folgendem Hinweis zu versehen:
"Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bezirksamtes Altona aufgrund eines Beschlusses der Bezirksversammlung (alternativ bei Stadtteilkulturmitteln: des Ausschusses für Kultur und Bildung der Bezirksversammlung) gefördert."
Gleiches gilt für entsprechend geförderte Projekte des Bezirksamtes.
:
Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
ohne
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