20-5576

Die Bezirksamtsleitung - Altonas Gesicht der Bezirksverwaltung Die Kompetenz beginnt an der obersten Leitung Alternativantrag der FDP-Fraktion zur Drucksache 20-5516

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 31.01.2019 Bezirksversammlung Ö 9.16.1

Sachverhalt

Am 31. Juli 2019 endet die Amtszeit der bisherigen Bezirksamtsleiterin Dr. Liane Melzer, die dann in den Ruhestand eintreten wird. Wir Freien Demokraten erkennen die große Bedeutung der Neubesetzung der Bezirksamtsleitung für Altona an und fordern eine zügige Neuwahl durch die 21. Bezirksversammlung. Der Wahl soll ein transparentes Ausschreibungsverfahren, wie es das Bezirksverwaltungsgesetz vorsieht, vorausgehen, um sicherzustellen, dass der Bezirk in die besten Führungshände gelegt wird!

 

Altonas Bezirksamtsleitung ist das Gesicht der Bezirksverwaltung. Bürgernähe, Führungsstärke, beste Kommunikationsfähigkeiten und Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den  Fachbehörden sind die Voraussetzungen für die Person, die dieses wichtige Amt besetzt. Aus diesem Grund kann es Altonas Bürger nicht hinnehmen, wenn aus Gründen, die parteipolitisch gefärbt sind, willkürlich eine Besetzung der Ende Juli frei werdenden Leitungsposition über Monate verzögert wird. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die für die Wahl zuständige Bezirksversammlung alles Notwendige unternimmt, um den Posten qualifiziert zu besetzen.

 

Der dazu vorliegende Antrag (Drucksache 20-5516) sieht einen „vorläufigen“ Ausschreibungsverzicht für die Leitungsstelle vor. Ein Termin wird nicht genannt, die derzeit amtierende Bezirksversammlung will sich mit dieser Aufgabe nicht belasten. Die im Mai zu wählende 21. Bezirksversammlung soll es richten. Nach der bisherigen Erfahrung wird die Besetzung der Position erst Ende des zweiten Halbjahrs 2019 erfolgen können. Bürgernähe sieht anders aus.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die FDP Fraktion Folgendes:

 

  • Die Bezirksversammlung bittet den Senat nach § 34 Abs. 2 BezVG, umgehend die geforderte Ausschreibung der Stelle einer Amtsleitung in die Wege zu leiten.

 

  • Die dafür zuständige Finanzbehörde wird gebeten, bei dem Ablauf der Ausschreibung zu berücksichtigen, dass erst die Mitglieder der 21. Bezirksversammlung die Personalentscheidung treffen werden und die Bezirksversammlung ohne unnötige Verzögerung die Amtsleitung wählen kann.

 

 

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