Der Senat darf Altona nicht kaputtsparenl Dringlicher Antrag der Fraktionen GRÜNE, SPD, CDU, FDP und DIE LINKE (NEUFASSUNG)
Im Laufe der letzten Tage erreichte die Bezirksversammlung Altona sowie ihre Ausschüsse Informationen aus den Haushaltsverhandlungen des Bezirkes mit der Finanzbehörde. Der erste Entwurf der Haushaltsplanung durch den Bezirk muss im März vorgelegt werden. Die Vorgabe der Finanzbehörde hierzu ist, dass nur notwendigste Bedarfe angemeldet werden dürfen. Es scheint allerdings Zweifel daran zu geben, dass überhaupt diese notwendigsten Bedarfe genehmigt werden.
So soll der Bezirk entgegen früheren Aussagen der Finanzbehörde die Coronamehrbedarfe, wie z.B. die im März und April 2020 als federführender Bezirk für alle Bezirke gekauften Masken nicht erstattet werden. Auch die für die Bezirke entfallenen Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie sowie die Mindereinnahme und Mehrkosten für den Fischmarkt sollen nicht erstattet werden. Über coronabedingte Mehrausgaben hinaus sollen u.a. auch die Mehrkosten die für die UEFA Vorgaben zur Ausrichtung der EM 2024 im Stadion im Volkspark durch den Bezirk Altona getragen werden. Stattdessen sollen die Kosten aus den Produktgruppen finanziert werden. Hierbei soll neben den Resten bzw. Rücklagen auch auf Mittel aus Zweckzuweisungen wie z.B. den Mitteln für die Begrünung des A7-Deckels und den Bau einer Kadaversammelstelle zurückgegriffen werden. Dies entspricht nicht der Auffassung der Bezirksversammlung Altona bezüglich der Aufteilung der Aufgaben und Kosten zwischen Bezirk und Stadt und verursacht zudem insbesondere bezüglich der Verwendung der Mittel aus Zweckzuweisungen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher Vorgaben.
Darüber hinaus werden Kostensteigerungen wie z.B. Tarifkostenerhöhungen, die Corona-Sonderzahlungen oder Kostensteigerungen bei eingesetzter Software nicht übernommen sondern sollen aus den vorhandenen Mitteln finanziert werden. Da die Personalmittel bereits jetzt nicht mehr auskömmlich sind wird dies nach Einschätzung der BV fast zwangsläufig zu Stellenkürzungen führen müssen. Hinzu kommt, dass damit zukünftige Stellenanträge aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten keine Zustimmung der Finanzbehörde erfahren werden.
Hinzu kommt, dass die globale Minderausgabe im nächsten Haushaltsplan von 2% auf 3% erhöht werden soll. Wie dies in den Bezirken, die bereits jetzt Schwierigkeiten haben, ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen und in denen der Großteil der Kosten durch Personal entsteht und ohne Stellenstreichungen keine Reduzierungen erreicht werden können, bewerkstelligt werden soll, ist nicht bekannt. Erschwerend kommt hinzu, dass Mittel für Digitalisierungsprojekte nicht bereitgestellt werden, obwohl diese dringend benötigt werden. Als Alternative wird genannt, dass (wieder) eine händische Bearbeitung der Vorgänge erfolgen soll. Dies wird hauptsächlich zu weiteren Mehrbelastungen des Personals und Verdruss auf allen Seiten führen.
Beim Thema Digitalisierung kommt hinzu, dass laut Drs. 22/7378 die aus den Coronamaßnahmen finanzierten Stellen für Digitalisierung in den Bezirken zwar bis zum 31.12.2022 verlängert worden sind. Die Finanzierung hier allerdings nur noch bei nachgewiesenem Bedarf erfolgen soll und ab 2023 komplett von den Bezirken getragen werden soll. Auch dies kommt einer Kürzung der Mittel gleich. Noch direkter als Kürzung wirkt sich aus, dass die N/ITB in Zukunft nicht mehr aus den Mitteln des Senates direkt sondern zusätzlich über Umlagen aus den Personalmitteln der Bezirksämter erfolgen soll.
Die Bezirksversammlung Altona beschließt:
Die Finanzbehörde sowie die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke werden gemäß §27 BezVG aufgefordert:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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