Deputationen nicht abschaffen, sondern reformieren für den Erhalt von Bürgerbeteiligung an Entscheidungen der Exekutive Antrag der Fraktion DIE LINKE
Mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/505 haben SPD und GRÜNE einen Antrag mit dem Betreff „Für ein moderneres Verständnis von Bürgerbeteiligung an Entscheidungen der Exekutive – Weiterentwicklung von Artikel 56 HV“ in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht. Dieser Antrag wird zur Zeit im zuständigen Verfassungs- und Bezirksausschuss behandelt.
Das Problem ist jedoch, dass die einzeln vorgeschlagenen Verfassungs- und Gesetzesänderungen nicht geeignet sind, die Bürgerbeteiligung an Entscheidungen der Exekutive zu modernisieren, geschweige denn zu verbessern. Die schlichte Abschaffung der Deputationen, flankiert durch die Streichung der bezirklichen Mitglieder in der Kommission für Bodenordnung, ist ein herber Schlag für die Basisdemokratie in Hamburg.
Diese Ansicht wird von vielen geteilt. Aus den Reihen der Deputierten selbst wurden zwei Aufrufe initiiert, die von vielen Mitgliedern aller demokratischen Parteien gezeichnet wurden. Lehrer- und Elternkammer lehnen die Abschaffung ebenso ab wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
Wer meint, dass die Deputationen in ihrer jetzigen Form keine geeigneten Gremien mehr sind, damit die Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen der Exekutive partizipieren können, mag Recht haben. Aber die angemessene Reaktion hierauf kann nur Reformieren lauten, nicht Abschaffen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
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