22-1134

Denkmalgerechte Sanierung des Katharinenhofs in Blankenese – jetzt Lösungen ermöglichen Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE, FDP und CDU (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 8.8

Sachverhalt

Die denkmalgerechte Sanierung des Katharinenhofs in Blankenese zieht sich nunmehr seit über 16 Jahren hin ein Zustand, der weder dem historischen Gebäude noch dem öffentlichen Interesse an seiner Nutzung gerecht wird.

Anfang des 19. Jahrhunderts erwarb der Altonaer Kaufmann Georg Friedrich Baur mehrere Grundstücke auf dem Blankeneser Geestrücken und ließ dort mit dem Architekten und Gartengestalter Joseph Ramee einen weitläufigen Landschaftspark anlegen. Dieser ist als bedeutendes Gartendenkmal im Bebauungsplan Blankenese 42 ausdrücklich geschützt. Bestandteil des Ensembles ist auch das klassizistische Herrenhaus Katharinenhof.

Nach dem Ersten Weltkrieg gingen Teile des Parks und des Herrenhauses in den Besitz der Gemeinde Blankenese über. Der Katharinenhof wurde unter anderem als Bücherhalle und Ortsamt genutzt.

Im Jahr 2009 wurde das heruntergekommene Gebäudeensemble in einem wenig transparenten Verfahren an einen Investor verkauft unter der Auflage, es bis September 2015 denkmalgerecht zu sanieren. Diese Frist sowie weitere Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag wurden nicht eingehalten.

Nach einem Gerichtsverfahren ging die Immobilie an einen neuen Eigentümer über, der dort ein Kulturhaus mit gehobener Gastronomie und Büroräumen für eine Stiftung errichten möchte.

Seit März 2023 liegt dem Bezirksamt Altona ein entsprechender Bauantrag vor. Die Genehmigung verzögert sich jedoch aufgrund eines ungelösten Konflikts zwischen Denkmalschutz und Arbeitsschutz, der offenbar zu Anforderungen führt, die sich praktisch nicht miteinander vereinbaren lassen.

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Altona gemäß § 19 BezVG gebeten,

  1. die erforderliche Baugenehmigung für das Vorhaben Katharinenhof zeitnah zu erteilen.

Die zuständige Fachbehörde wird gemäß § 27 BezVG ersucht,

  1. die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zeitnah zu erteilen, um den bestehenden Konflikt zwischen den Anforderungen des Denkmalschutzes und den Vorgaben des Arbeitsschutzes sachgerecht aufzulösen.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird gebeten,

  1. darauf hinzuwirken, dass die zuständige Fachbehörde gemäß § 27 BezVG die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für das beantragte Absenken des Kellerbodens zeitnah erwirkt und die Umsetzung des Vorhabens auf dieser Grundlage ermöglicht.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 8.8
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Blankenese Hamburg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.