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Den Sport mitdenken - Multifunktionshalle für Altona! Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von FDP und CDU

Antrag öffentlich

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23.05.2019
Sachverhalt

Seit kurzem sind die Hamburger Pläne für eine Musikhalle für ca. 5.000 Besucher auf dem ehemaligen Thyssen-Krupp Gelände am Diebsteich in Altona-Nord bekannt. Die Altonaer Kommunalpolitik hat bisher nur aus der Presse Kenntnis von dem Vorhaben erhalten.

 

Der Bedarf für eine weitere Veranstaltungshalle für Konzerte und ähnliche kulturelle Nutzungen in Hamburg wird auch in Altona gesehen, das Projekt grundsätzlich begrüßt und unterstützt.

 

Die Sportstadt Hamburg benötigt allerdings mindestens ebenso dringend eine wettbewerbstaugliche Veranstaltungshalle in der die sportliche Nutzung für Basketball, Handball, Hockey etc. möglich ist.

 

Dies zumal sich nach dem Bekanntwerden der Pläne der Messe und Congress GmbH in der Nähe des Fernsehturms eine Multifunktionshalle für 4500 Zuschauer zu bauen, heftiger Widerstand unter den Anwohnern geregt hatte, sodass eine Realisierung des Vorhabens an diesem Standort fraglich erscheint.

 

Das städtische Gelände am Diebsteich jedoch ist prädestiniert für eine leistungsfähige Multifunktionshalle. Der hochattraktive Standort, fern von Anwohnerproblematik und mit idealer verkehrlicher Anbindung, würde für Hamburger, wie auch auswärtige Gäste Magnetwirkung entwickeln.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona fordert die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) gemäß § 27 BezVG auf, die Möglichkeit des Baus einer Multifunktionshalle für Kultur- und Sportveranstaltungen, mit einer Zuschauerkapazität von 8.000 Plätzen auf dem Thyssen-Krupp Gelände, zu prüfen.

 

  1. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die nötigen Sport Kapazitäten in Form einer wettbewerbstauglichen Leistungssporthalle ggf. an anderer Stelle innerhalb des Rahmenplans Diebsteich geschaffen werden können.

 

  1. Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung möge in die weitere Planung vollumfänglich einbezogen werden.

 

  1. Eine umfassende Bürgerbeteiligung ist zeitnah durchzuführen.

 

 

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