21-1650

Demokratiewidrigen Zustand in der Bezirksversammlung Altona beenden! Antrag von Dr. Claus Schülke (AfD)

Antrag öffentlich

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11.02.2021
Sachverhalt

Im März und April des letzten Jahres sind corona-bedingt auf Beschluss lediglich des Hauptausschusses - und nicht etwa der Bezirksversammlung - deren Sitzungen durch solche des Hauptausschusses ersetzt worden.

 

Damit nicht genug: Seit November 2020 bis heute sind wiederum ohne deren Beschluss erneut und in ununterbrochener Reihenfolge alle drei Sitzungen der Bezirksversammlung mittels gleichlautender Beschlüsse des Hauptausschusses durch Sitzungen des Hauptausschusses ersetzt worden. Diese Sitzungen weisen stets eine BV-typische Tagesordnung auf, auch die Regularien für den Sitzungsverlauf sind identisch. Das soll auch zukünftig so gehandhabt werden.

 

Der Unterzeichner hatte bereits mit Antrag vom 11. November 2020 (Drucks.-Nr.: 21-1438) und in der Sitzung des Hauptausschusses am 26. November 2020 nicht nur auf die formal-rechtlichen Defizite dieses Vorgehens aufmerksam gemacht, sondern auch gerügt, dass damit auch materielles Recht und zugleich elementare Prinzipien von Rechtsstaat und Demokratie verletzt werden.

 

Denn diese Vorgehensweise nimmt den Abgeordneten der AfD, die bekanntlich, weil fraktionslos, gemäß § 17 Abs. 2 BezVG in den Ausschüssen kein Stimmrecht haben, ihr einziges und nicht disponibles Stimmrecht, das ihnen § 13 Abs. 1 BezVG garantiert. Sie haben danach als Mitglieder der Bezirksversammlung Altona seit nunmehr drei Monaten und bis auf Weiteres überhaupt kein Stimmrecht mehr.

 

Das ist ein unhaltbarer und flagrant rechtwidriger Zustand. Er wird einer verwaltungs-gerichtlichen Prüfung niemals standhalten.

 

Die Bezirksversammlung und ggfls. der Hauptausschuss haben eine gesetzeskonforme Lösung zu suchen und zu praktizieren, die einerseits das pandemiebedingte Infektionsrisiko zu reduzieren geeignet ist und andererseits das gesetzlich zugewiesene Stimmrecht aller Abgeordneten bewahrt.

 

 

 

 

 

 

Der einfachste, gesetzeskonforme und zudem sofort umsetzbare Weg ist der, künftig die Bezirksversammlungen, solange pandemiebedingt geboten, exakt in der Stärke und der Zusammensetzung des Hauptausschusses, also mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern tagen zu lassen. Danach entfielen auf die Grünen 5, auf die SPD 3, auf die CDU 3, auf die Linke 2 Sitze, auf die FDP und die AfD jeweils 1 Sitz.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss:

 

Ab sofort und solange die Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote aus der Verordnung der Freien und Hansestadt zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-virus SARS-CoV-2  gelten und Sitzungen in der vollen Besetzung gemäß § 4 Abs. 1, Ziff 2 BezVG ausschließen, tagt die Bezirksversammlung mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern, aufgeteilt nach Parteienproporz.

 

 

Anhänge

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