21-4215

Das Zukunftskonzept Wildgehege Klövensteen muss verbindliche Arbeits- und Planungsgrundlage des Bezirksamts bleiben! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.07.2023
13.07.2023
Ö 3.2
Sachverhalt

Nach erfolgreichen Verhandlungen konnten sich die beiden Bürgerbegehren „Rettet das Wildgehege“ und „NaturErleben Klövensteen“ Ende Mai mit der Bezirksversammlung einvernehmlich auf das „Zukunftskonzept Wildgehege Klövensteen“ einigen. Die Bezirksversammlung schloss sich dem Konzept einstimmig an, Drs. 21-4053B. Ausweislich des Sitzungsprotokolls der Bezirksversammlung am 25. Mai 2023 zeigte sich insbesondere die Bezirksamtsleiterin sehr erfreut darüber, dass eine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte und fand sehr anerkennende Worte für die hervorragende Arbeit des Mediators.

 

Schon wenige Wochen später ist Anfang Juli diese anfänglich sehr positive Stimmung großer Ernüchterung gewichen: Vertreter:innen des Amtes stellten in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport am 4. Juli 2023 ihre Planung für eine Neugestaltung des Parkplatzes und des Spielplatzes vor. Zu diesem Zeitpunkt sind die Vertreter:innen beider Bürgerbegehren zu den Plänen nicht angehört oder beteiligt worden, obwohl die Beteiligung beider Bürgerbegehren bei allen Planungen das Kernstück des „Zukunftskonzepts Wildgehege Klövensteen“ ist. Deutlich zu kritisieren ist, dass das Amt offensichtlich während der Einigungsverhandlungen der beiden Bürgerbegehren bereits an den jetzt vorgestellten Plänen gearbeitet hat, ohne dies aber seinerzeit in den Verhandlungen offenzulegen. Aus Sicht der beiden Bürgerbegehren wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit auf eine harte Probe gestellt.

 

Die vorgestellte Planung steht in wesentlichen Punkten im Widerspruch zu den Zielen des Zukunftskonzeptes. Der Parkplatz wird zwar nicht größer, jedoch werden deutlich mehr Stellplätze geschaffen. Dies konterkariert die Mobilitätswende in der Stadt, die auf eine Reduzierung der Stellplätze setzt. Außerdem sind die geplanten Walldurchbrüche sehr kritisch zu bewerten, da die Wurzeln der Gehölze beschädigt werden. Aus den nachhaltigen Zielen des Zukunftskonzepts ergibt sich, dass Naturschutz Vorrang vor einem besseren Verkehrsfluss haben muss. Die begrenzten Öffnungszeiten des Spielplatzes und die fehlende Einbeziehung der Veranstaltungsfläche in die Spielplatzplanung widersprechen dem Zukunftskonzept.

 

Die Beschlussfassung ist gemäß § 15 Abs. 3 BezVG dringlich, denn die Sicherung der für eine Realisierung der Maßnahme zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind ausweislich der Beschlussvorlage. Die Maßnahmen  zwingend in 2023 zu beauftragen und zu beginnen. Das Bezirksamt ist daher unverzüglich mit einer gründlichen Überarbeitung der vorgelegten Planung zu beauftragen.

Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE Folgendes:

 

Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung, das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufzufordern, die im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport am 4. Juli 2023 vorgestellte Planung eines neugestalteten Parkplatzes des Wildparkgeheges sowie einer Verlegung und Neugestaltung des Spielplatzes zu überarbeiten. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

  1. Der Spielplatz soll konzeptkonform unabhängig von den Öffnungszeiten des Wildgeheges über einen direkten Zugang vom Sandmoorweg nutzbar sein.

 

  1. Die Veranstaltungsfläche muss konzeptkonform in die Spielplatzplanung einbezogen werden.

 

  1. Berücksichtigung von Sitz- und Picknickmöglichkeiten für mindestens 30 Personen in der Spielplatzplanung.

 

  1. Verlegung des Eingangs vom geplanten Standort beim Nerzgehege direkt hinter das Greve-Haus über die Veranstaltungsfläche.

 

  1. Schutz des als § 30 BNatSchG ausgewiesenen und streng geschützten Moorbiotops, das direkt südlich an den geplanten Spielplatz angrenzt, bei allen Planungen und Bauausführungen.

 

  1. Beim Parkplatz ist eine konzeptkonforme Planungsvariante mit maximal 1-2 Durchstichen durch die vorhandenen Wälle umzusetzen.

 

Eine Ausschreibung kann unter Berücksichtigung der o.g. Punkte erfolgen.  Die überarbeitete Planung ist dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport vorzustellen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Anhänge

ohne